Fachanwältin für
- Sozialrecht
Rechtsgebiete
- Schwerbehindertenrecht
- Pflegerecht
Über mich
Rechtsanwältin Christine Vandrey berät Sie als Fachanwältin für Sozialrecht in den Bereichen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Erwachsene mit Behinderung,
- Pflegeversicherungsrecht,
- Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe),
- Schwerbehinderung und Merkzeichen sowie
- Kindergeld für erwachsene behinderte Kinder.
Darüber hinaus berät und vertritt Rechtsanwältin Vandrey Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Altenpflege im allgemeinen Zivilrecht, im Heimrecht, im Betreuungsrecht und im Forderungsmanagement.
Im Jahr 2003 gründete Rechtsanwältin Vandrey ihre eigene Kanzlei und wurde 2012 Partnerin der Kanzlei Vandrey & Hoofe. Sie arbeitet als Dozentin u.a. für das Kommunale Bildungswerk und für Einrichtungen der Behindertenhilfe und Altenpflege. Sie ist Vizepräsidentin des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Berlin.
Sozialrecht
Rechtsanwältin Vandrey unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB VIII und SGB IX. Sie berät und vertritt Sie im Hinblick auf die geltenden Leistungen auf Basis der BTHG-Reform (Eingliederungshilfe und ggf. Grundsicherung) sowie im Hinblick auf das Gesamtplanverfahren mit Bedarfsfeststellung.
Frau Vandrey berät und vertritt Sie im Bereich der Pflegeversicherung gegenüber den gesetzlichen Pflegekassen und der privaten Pflegepflichtversicherung bspw. bei der Durchsetzung eines Pflegegrades, bei Problemen mit der Begutachtung durch den MDK bzw. Medic Proof, bei der Klärung von Leistungen und von Rentenversicherungsansprüchen von Pflegepersonen.
Soweit ergänzend Hilfe zur Pflege notwendig ist, weil Sie nicht über ausreichend eigenes Einkommen verfügen, klärt Frau Vandrey die erforderlichen Ansprüche mit dem Sozialamt - auch im Hinblick auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen (Schonvermögen).
Rechtanwältin Vandrey setzt Ihre Rechte gegenüber dem Versorgungsamt auf Feststellung eines Grades der Behinderung und von Merkzeichen durch.
Sie berät und vertritt Sie als Eltern erwachsener behinderter Kinder hinsichtlich der (weiteren) Durchsetzung Ihres Kindergeldanspruchs gegen die Familienkasse und der Abwehr einer Abzweigung des Kindergeldes durch das Sozialamt.
Sie finden die Kanzlei Vandrey & Hoofe am Kaiserdamm 88 in Berlin-Charlottenburg. Die Kanzlei ist auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen (U2 bis U-Bhf. Kaiserdamm, Ringbahn bis S-Bhf. Messe Nord, Bus 139 bis Haltestelle U Kaiserdamm).
Sie können Rechtsanwältin Vandrey gerne über die Funktion "Nachricht senden" oder telefonisch kontaktieren. Beratungen in der Kanzlei ohne vorherige Terminvergabe werden nicht durchgeführt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.vandrey-hoofe.de
Sprachen
- Deutsch
Rechtstipps 1
Änderungen bei den Pflegeleistungen zum 01.01.2024
31.01.2024
Kanzlei
Kontaktdaten von Christine Vandrey
Kaiserdamm 88, 14057 Berlin
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info@vandrey-hoofe.de
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