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Rechtsanwalt

Christof Lux

Hannover & Partner
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Rechtsgebiete

  • Strafrecht
  • Beamtenrecht
Über 6 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2018 und über 6 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
HH
von H. H. am 25.09.2023 um 09:41 Uhr
Ein sehr guter Rechtsanwalt im Beamtenrecht
Beamtenrecht

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Ihr Ansprechpartner für Beamten- und Soldatenrecht (insbesondere: Disziplinarverfahren) sowie Strafrecht!


Meine Schwerpunkte liegen im Bereich des Beamtenrechts, einem Teil des öffentlichen Dienstrechts, sowie im Strafrecht.  

Beamtenrecht

Aufgrund dieser Kombination stehe ich Ihnen somit insbesondere auch in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten sehr gern zur Seite. Aber auch wenn Sie Rechtsfragen zur Zuordnung in eine Besoldungsgruppe haben oder wenn Streitigkeiten in Bezug auf eine Beförderung (Bewerberverfahren) oder eine Versetzung im Raum stehen, bin ich Ihr Ansprechpartner. Ich stehe Ihnen außerdem zur Seite, wenn Sie etwa wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden sollen.


Disziplinarverfahren

Das Disziplinarrecht ist Teil des Beamten- und Soldatenrechts. Darin werde das Verfahren sowie mögliche Konsequenzen geregelt, die folgen könnten, wenn ein(e) Beamt:in oder ein(e) Soldat:in gegen ihre/seine beamten- bzw. soldanterechtlichen Pflichten verstoßen hat.

Ein Disziplinarverfahren wird eingeleitet, wenn der Verdacht auf ein Dienstvergehen vorliegt. Bereits hier können erste Fehler sowohl auf Seiten der Behörde als auch auf Seiten des Betroffenen gemacht werden. Zum Beispiel sehen wir immer wieder, einerseits, dass die Vorwürfe von der Behörde nicht ausreichend benannt und/oder konkretisiert wurden. Anderseits kommen auch Betroffene zu uns und teilen uns mit, dass sie sich bereits gegenüber der Behörde oder ihrem Dienstvorgesetzten gehäußert hätten.

Daher gleich der wichtigste Rat zu Beginn: Bevor Sie in irgendeiner Weise auf Vorhalte reagieren, sei es im Rahmen eines offiziell eingeleiteten Disziplinarverfahrens oder auch nur zwischen „Tür und Angel“:

Machen Sie keine Angaben und verweisen Sie darauf, sich rechtlichen Beistand holen zu wollen! 

Entweder erhalten Sie von der ermittelnden Behörde eine Einleitungsverfügung (Eröffnung des Disziplinarverfahrens) oder eine solche liegt Ihnen bereits vor. Unabhängig davon, ob Sie Landes- oder Bundesbeamter oder Soldat oder Richter sind, Sie erhalten immer eine ausreichende Frist zur Stellungnahme, die u. U. verlängert werden kann. Sofern Sie sich anwaltlich vertreten lassen wollen, würde der von Ihnen beauftragte Anwalt zunächst ein Erstberatungsgespräch mit Ihnen führen und direkt im Anschluss die Vertretung gegenüber Behörde anzeigen und Akteneinsicht beantragen.

Folgende Disziplinarmaßnahmen können drohen, wenn Sie Beamte:r oder Richter:in sind:

  • Ein Verweis
  • Eine Geldbuße
  • Die Kürzung der Dienstbezüge
  • Eine Zurückstufung
  • Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (sofern im Ruhestand: Aberkennung des Ruhegehalts)

Folgende Disziplinarmaßnahmen können drohen, wenn Sie Soldat:in sind:

Entweder einfache Disziplinarmaßnahmen, wie 

  • Verweis
  • strenger Verweis
  • Disziplinarbuße
  • Ausgangsbeschränkung
  • Disziplinararrest

 Oder schwere Disziplinarmaßnahmen, wie

  • Kürzung der Dienstbezüge
  • Beförderungsverbot
  • Herabsetzung in der Besoldungsgruppe
  • Dienstgradherabsetzung
  • Entfernung aus dem Dienstverhältnis (bei ehem. Soldat:innen: Kürzung des Ruhegehalts
  • Aberkennung des Dienstgrades

Die in vorstehend kursiv geschriebenen Disziplinarmaßnahmen können nur von einem Verwaltung- bzw. Richterdienstgericht oder einem Truppendienstgericht verhängt werden. Wenn die ermittelnde Behörde also meint, dass ein Dienstvergehen vorliege und nur eine Zurückstufung oder Entfernung aus dem Dienst als Maßnahme in Betracht kommen kann, dann kann Sie diese (schweren) Folgen nicht selbst verfügen, sondern hat eine Disziplinarklage zu erheben. Das gleiche gilt für die Wehrdisziplinaranwaltschaften mit Bezug auf die schweren Disziplinarmaßnahmen.

Ein Disziplinarverfahren wird eingestellt, wenn sich der Verdacht als falsch herausstellt oder nur eine Missbilligung (z. B. Zurechtweisungen, Ermahnungen oder Rüge) ausgesprochen werden soll. Die Missbilligung ist unterhalb eines Verweises angesiedelt und ist daher keine Disziplinarmaßnahme.

Da parallel zum Disziplinarverfahren nicht selten auch ein Strafverfahren eingeleitet wird, gilt es auch die Besonderheiten der Strafprozessordnung zu beachten. Da wir bei hannover und partner eine auf das Strafrecht spezialisierte Strafverteidigerkanzlei sind und Rechtsanwalt Christof Lux zusätzlich auf das Beamt- sowie insbesondere auf das Disziplinarrecht spezialisiert ist, haben wir die Wechselwirkungen stets im Blick.

Weitere Details zum Verfahren, zur Vorgehensweise und wichtige Regelungen, erläutern wir Ihnen gern im Rahmen der Erstberatung. Mit den vorstehenden Informationen wollten wir Ihnen zunächst ein erster Überblick ermöglichen. Das Disziplinarverfahren wird häufig – auch von den Behörden – unterschätzt. Es gibt viele zu beachten!

Nehmen Sie jederzeit sehr gern Kontakt mit uns auf!

 

Strafrecht

Beim Vorwurf einer Straftat wie z. B. Körperverletzung, Drogenbesitz oder Betrug ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte genau kennen und diese richtig einsetzen. Machen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zur Sache, sondern nutzen Sie Ihr Schweigerecht und kontaktieren Sie mich so schnell wie möglich. Ich stehe Ihnen bei einer Hausdurchsuchung, Festnahme oder Untersuchungshaft zur Seite und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für das Ermittlungsverfahren sowie für einen erfolgreichen Ausgang der gerichtlichen Hauptverhandlung.

Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme!

Christof Lux ist gelistet in Rechtsanwälte Bremen und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein
  • Bremischer Anwaltsverein

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