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Rechtsanwalt

Christoph Wiggenhauser Mag. Jur.

Rechtsgebiet

  • Strafrecht
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von A. H. am 07.04.2024 um 23:23 Uhr
Vollstreckung
Strafrecht

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Rechtsanwalt Christoph Wiggenhauser

Sofern Sie ein strafrechtliches Problem haben, sei es als Beschuldigter, Angeschuldigter, Angeklagter, Zeuge oder Opfer einer Straftat, wenden Sie sich gerne an mich.

In dringensten Fällen wie Hausdurchsuchung, Festnahme oder Verhaftung stehe ich Ihnen, soweit möglich, auch zur Unzeit bei.


Strafrecht

Bereits 2013 habe ich mich im Strafrecht spezialisiert und im selben Jahr die Fortbildung "Fachanwalt für Strafrecht" erfolgreich abgeschlossen. Jährlich Fortbildungen mit mindestens 15 Stunden sind seitdem obligatorisch, wobei Schwerpunkte hier insbesondere in die Bereiche Kriminalistik (Lehre über die Aufklärung von Straftaten), (Wahrnehmungs- und Aussage-) Psychologie , neueste Rechtsprechung und das Strafprozessrecht gesetzt werden. Seitdem habe ich in einer Vielzahl unterschiedlichster strafrechtlicher Fälle Erfahrungen gesammelt, von welchen Sie profitieren können.

Sofern Sie einer Straftat bezichtigt werden, ist es unumgänglich, sich eines spezialisierten Beistandes zu bedienen! Von jeglichem eigenständigen Handeln ohne die Einholung entsprechender Expertise ist in jedem Fall abzuraten!

Zunächst empfehle ich, keinerlei Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei/Zoll/etc.) oder Gerichten zu machen. Je früher Sie mich kontaktieren desto besser. Nicht selten suchen mich Mandanten auf, die bereits (gut gemeinte) Angaben gemacht haben, welche sich jedoch zu deren Nachteil erweisen. Idealerweise kontaktieren Sie mich unverzüglich, sobald Sie von einem gegen Sie gerichtetem Straf-/Ermittlungsverfahrenverfahren oder dessen bloßer Möglichkeit Kenntnis erlangen.

Nach einer ersten Besprechung, die selbstverständlich der Verschwiegenheit unterliegt, kann ich Ihnen dann auf Ihren Fall zugeschnittene Ratschläge erteilen.

Hierbei greife ich auf meine Erfahrungen mit ehemaligen Mandanten, mir beruflich bekannten Polizisten, Staatsanwälten und Richtern sowie über die polizeiliche Ermittlungsarbeit zurück.

Ich verteidige niemals eine begangene Tat, aber immer den Täter! Deshalb lege ich größten Wert auf Offenheit, um mit Ihnen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie anhand der Sach- und Rechtslage und gegebenenfalls auch Ihrer persönlichen Lebensgeschichte erarbeiten zu können. Hierbei bin ich Ihr Ratgeber, Beistand und Schildmaid, aber niemals Ihr "Kindermädchen".

Vornehmliches Verteidigungsziel ist immer die Erledigung im Vorverfahren. Sofern dies nicht möglich ist, stehe ich Ihnen auch vor Gericht zur Seite, wobei meine Verpflichtung stets nur Ihnen gilt. Größte Vordringlichkeit für mich nehmen selbstverständlich Haftsachen ein.

Verteidigt wird durch mich das gesamte Kernstrafrecht des StGB von der Körperverletzung über Sexualdelikte bis hin zu Vermögensdelikten und Ähnlichem sowie das Nebenstrafrecht (Betäubungsmittelgesetz, Waffengesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz, Sprengstoffgesetz u.a.). Auch im Jugendstrafrecht stehe ich Ihnen zur Seite.


Christoph Wiggenhauser Mag. Jur. ist gelistet in Rechtsanwälte Konstanz und Rechtsanwälte Deutschland.

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  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch

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  • Anwaltsverein Konstanz

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