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Rechtsanwalt

Dr. Christopher von Harbou

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Christopher v. Harbou
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Christopher v. Harbou

Fachanwalt für

  • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Ich berate Sie gerne auch online, beispielsweise über Teams.
Über 20 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2004 und über 20 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
CV
von C. V. am 26.04.2024 um 13:14 Uhr
Perfekte anwaltliche Vertretung
Arbeitsrecht

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Schnell. Engagiert. Durchsetzungsstark.

www.rechtsanwalt-harbou.de            

Es gibt viele Rechtsanwälte für Arbeitsrecht. Was zeichnet mich aus?

Aus fachlichen Gründen berate und vertrete ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Dadurch bin ich in der Lage, die Stärken und Schwächen der jeweiligen Gegenseite gut einzuschätzen.

Arbeitgeber profitieren von meiner Erfahrung aus der früheren Tätigkeit als Jurist in der Personalabteilung eines großen Unternehmens. Ich kenne die unternehmensinternen Abläufe in Personalangelegenheiten und die daraus folgenden Erfordernisse auch außerhalb des rein Rechtlichen. Mandanten in der Dauerberatung freuen sich über den direkten Draht zu mir bei ad hoc auftretenden Fragen und die schnelle pragmatische Lösungsfindung.

Arbeitnehmer schätzen mein großes Engagement und meine Beharrlichkeit bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Verfolgung ihrer jeweiligen Ziele. Sie fühlen sich und ihr Anliegen in guten Händen. Aus Überzeugung übernehme ich Arbeitnehmer-Mandate ungeachtet von Position oder Einkommen. Jeder hat das Recht auf eine gute anwaltliche Beratung. Ob hochrangige Führungskraft oder Tarifangestellter, ich kämpfe mit vollem Einsatz für das Recht meiner Mandanten.

Oft ist eine außergerichtliche Beilegung der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung für beide Seiten die bessere Alternative. Sollte dies nicht möglich sein, bin ich ein starker und erfahrener Interessenvertreter vor Gericht.

Ich lege größten Wert auf die Transparenz der Kosten meiner Tätigkeit. Im Erstgespräch kläre ich umfassend über die zu erwartenden Kosten auf. Bei Arbeitnehmer-Mandanten erfolgt die Kostenabrechnung grundsätzlich auf Basis des Rechtsanwalts-Vergütungsgesetzes (RVG), d.h. streitwertbezogen. Bei Arbeitgeber-Mandanten erfolgt die Kostenabrechnung auf Basis einer Honorar-Vereinbarung, wobei sich der Stundensatz nach der Unternehmensgröße richtet.

Eine Erstberatung kostet max. 190,00 EUR zzgl. USt. und ist im Einzelfall bei sehr geringem Zeitaufwand auch kostenfrei möglich.

Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Geben Sie mir die Gelegenheit, Sie von mir und meinen Fähigkeiten zu überzeugen. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen ersten Termin, in dem wir Ihr Anliegen besprechen und ich Sie anschließend über die rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informiere.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Dr. Christopher von Harbou ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer München
  • Deutscher Anwaltverein
  • Münchener Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein

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