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Rechtsanwalt

David Reimann BA

Rechtsanwalt David Reimann (Deutschland, Österreich)
Rechtsanwalt David Reimann (Deutschland, Österreich)

Rechtsgebiete

  • Datenschutzrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Verfassungsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Internationales Recht
  • Internationales Wirtschaftsrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ich biete meine Beratung auch gerne ausschließlich per Telefon oder Zoom/ Skype an.
Über 4 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2020 und über 4 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
GT
von G. T. am 08.01.2024 um 09:55 Uhr
empfehlenswerter Datenschutzexperte
Allgemeine Rechtsberatung

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David Reimann, BA
Rechtsanwalt (Deutschland/ Österreich) | Attorney at Law 

Interdisziplinäres Denken verbunden mit juristischer Expertise – das macht mich aus. Ich betreue Sie und Ihr Unternehmen zu Fragen des deutschen und europäischen Rechts und vertrete sie vor den deutschen und österreichischen Gerichten. Ich arbeite präzise, digital und kosteneffizient. Schlanke Prozesse und vernetztes Arbeiten sind mir wichtiger als repräsentative Kanzleiräume und ein teurer Fuhrpark – diese Kosten erspare ich Ihnen gerne.

Ich bin sowohl bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg (Deutschland) als auch bei der Rechtsanwaltskammer Wien (Österreich) eingetragen. Durch die Doppelzulassung bin ich in der Lage, Ihre rechtlichen Interessen in beiden Ländern zu vertreten. Ich biete mein Beratungsspektrum auch ausschließlich remote an. Im Dialog mit Ihnen entwickle ich pragmatische und passgenaue juristische Lösungen. Das ist bester Service über räumliche Grenzen hinweg. 

Ich berate Sie gerne in folgenden Rechtsbereichen

DATENSCHUTZRECHT

Der Respekt vor der Privatsphäre anderer und der Schutz personenbezogener Daten sind Grundvoraussetzung für erfolgreiches Wirtschaften im 21. Jahrhundert. Ich helfe Ihrem Unternehmen mit pragmatischen Lösungen dabei, die zahlreichen rechtlichen Anforderungen zu überblicken und einzuhalten.

Zu meinen Schwerpunkten im Datenschutzrecht gehören insbesondere: 

  • Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) 
  • Durchführung eines Datenschutz-Audits auf Einhaltung des Datenschutzrechts in Ihrem Unternehmen
  • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung und Pflege der DSGVO-Pflichtdokumentationen (Verarbeitungsverzeichnis, Liste der technischen und organisatorischen Maßnahmen) 
  • Beratung zur Einführung eines unternehmensweiten Datenschutzkonzepts 
  • Gestaltung und Absicherung von Datenverarbeitungsketten und internationalen Datentransfers 
  • Mitarbeiterschulungen Online und In-house 
  • Prüfung und Erstellung rechtssicherer Datenschutzerklärungen für Websites, Apps und Social Media 
  • Beratung zur Gestaltung datenschutzrechskonformer Websites und ihrer Nutzung (Tracking- Tools, Cookie-Banner) 
  • Rechtliche Absicherung von Datenweitergaben bei Unternehmenskäufen 
  • Beantwortung von Auskunftsverlangen betroffener Personen 
  • Beratung zum Arbeitnehmerdatenschutz 
  • Datenschutzrechtliche Beurteilung von konkreten Marketing-, Werbe- oder Vertriebsmaßnahmen 
  • Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit Dritten und Dienstleistern 
  • Prüfung, Verhandlung und Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen 
  • Unterstützung bei Interessenabwägungen und Datenschutz-Folgeabschätzungen 
  • Kommunikation mit Datenschutz-Aufsichtsbehörden und Vertretung im aufsichtsbehördlichen Verfahren 
  • Beratung und Bewertung rechtlicher Risiken zum Einsatz von KI-Technologien

LIEFERKETTENRECHT
(Schwerpunkt österreichische KMU) 

In Deutschland gilt seit dem Jahr 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter:innen (ab 2024: 1.000 Mitarbeiter:innen). Das LkSG verlangt von den verpflichteten Unternehmen die Beachtung zahlreicher Sorgfalts- und Handlungspflichten. Da viele Sorgfaltspflichten anhand der gesamten Lieferkette deutscher Unternehmen zu erfüllen sind, strahlt das LkSG auf zahlreiche österreichische Zulieferbetriebe, insbesondere KMU, aus. 

Zu meinen Schwerpunkten im Lieferkettenrecht gehören insbesondere: 

  • Unterstützung bei der Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens für Betroffene nach dem LkSG 
  • Beratung zur menschenrechtlichen Risikoanalyse 
  • Identifizierung passender Präventionsmaßnahmen und Beratung bei deren Umsetzung 
  • Mitarbeiterschulungen Online und in-house 
  • Beratung von österreichischen KMU bei der Vertragsverhandlung und -gestaltung mit deutschen Auftraggebern und Entwicklung von Strategien gegen die „Abwälzung“ menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten auf österreichische KMU 
  • Beratung zur anstehenden europäischen Lieferketten-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Act

DEUTSCHES RECHT IN ÖSTERREICH 

Durch meine Doppelzulassung als Rechtsanwalt in Deutschland (RAK Nürnberg) und Österreich (RAK Wien) mit Standorten in Wien und Nürnberg bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner für grenzüberschreitende Sachverhalte. Gemeinsam mit Ihnen entwickle ich passgenaue und pragmatische Lösungen für Ihr juristisches Problem.

Zu meinen Schwerpunkten gehören insbesondere: 

  • Umfassende Beratung zu Fragen im deutschen Recht 
  • Forderungseintreibungen und Durchführung von Mahnverfahren in Deutschland 
  • Vertretung und Prozessführung deutschlandweit vor allen Gerichten (ausgenommen BGH) 
  • Deckungsanfragen an Ihre Rechtsschutzversicherung 
  • Soweit erforderlich: Einbindung von Expert:innen aus meinem grenzüberschreitenden Netzwerk

VERWALTUNGSRECHT, VERFASSUNGSRECHT, EGMR-VERFAHREN

Ich berate Sie in allen Bereichen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts und helfe Ihnen, Ihre Rechte gegenüber dem Staat und seinen Behörden zu wahren. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Grund- und Menschenrechtsschutz. Ich vertrete Sie konsequent durch alle Instanzen der deutschen Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit – wenn es notwendig ist auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Zu meinen Schwerpunkten im Verwaltungs- und Verfassungsrecht gehören insbesondere:

  • Beratung und Unterstützung in Verwaltungsverfahren 
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden 
  • Vertretung in behördlichen Widerspruchsverfahren 
  • Deutschlandweite Vertretung vor den Verwaltungs- und Verfassungsgerichten einschließlich dem Bundesverfassungsgericht 
  • Prüfung der Erfolgsaussichten Ihrer Verfassungsbeschwerde (Bundesverfassungsgericht) oder Ihrer Individualbeschwerde (EGMR) 
  • Erstellung von Gutachten zu Ihrer Rechtsfrage

WIRTSCHAFTSRECHT

Gerne unterstütze ich Sie in allen Fragen des allgemeinen Wirtschaftsrechts. Bei Bedarf werden hierzu erfahrene Expert:innen aus meinem internationalen Netzwerk eingebunden.

Zu meinen Schwerpunkten im Wirtschaftsrecht gehören: 

  • Prüfung und Erstellung von Verträgen 
  • Vertretung und Prozessführung deutschlandweit vor allen Gerichten (ausgenommen BGH)
David Reimann BA ist gelistet in Rechtsanwälte Wien und Rechtsanwälte Österreich.

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Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Recht international

  • Deutsches Recht
  • Europäisches Recht

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein Österreich

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