Fachanwalt für
- Verkehrsrecht
- Strafrecht
Über mich
Herr Rechtsanwalt Dr. Gunther Haberl
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Als Ansprechpartner stehe ich Ihnen für die oben genannten Rechtsgebiete jederzeit zur Verfügung. In einem Beratungsgespräch erläutere ich Ihnen gerne auch komplexe Sachverhalte umfänglich und informiere Sie dabei ausführlich, stets transparent und vor allem realistisch zu Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten Ihres Anliegens. Gemeinsam entwickeln wir dann eine Strategie, die genau zu Ihrem Anliegen passt. Ich freue mich also, Sie als Mandant/Mandantin in meiner Kanzlei willkommen zu heißen. Beratungsgespräche können auch in englischer Sprache durchgeführt werden.
Strafrecht
Ihnen wird eine Straftat zur Last gelegt? Sie haben eine Vorladung erhalten oder wurden gerade vorläufig festgenommen? Am wichtigsten in dieser Situation ist es jetzt, die Ruhe zu bewahren und unbedingt von Ihrem verfassungsgemäßen Recht zu Schweigen Gebrauch zu machen. Machen Sie also bitte in Ihrem eigenen Interesse gegenüber den Ermittlungsbehörden zunächst keinerlei Aussagen und wenden Sie sich umgehend an mich, bevor für Sie irreparable Schäden durch nicht mehr korrigierbare Äußerungen entstehen können. Es bleibt stets genügend Zeit den Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt umfassend mit Ihnen zu erörtern, selbst wenn die Ermittlungsbehörden zu ungewöhnlichen Zeiten, etwa nachts, an Sie herantreten sollten, stehe ich Ihnen dafür umfassend zur Verfügung. Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht mit über 20 Jahren Berufserfahrung, dokumentiert auch in vielen Großverfahren, in denen ich verteidigt habe, setze ich meine umfassenden Kenntnisse in allen relevanten Bereichen dieses Rechtsgebiets effektiv für Sie ein. Nach umfassender Besprechung des Sachverhalts mit Ihnen und Einsicht in die Ermittlungsakten wird immer eine ganz auf Sie zugeschnittene, Erfolg versprechende Verteidigungsstrategie erarbeitet, um Ihnen zum bestmöglichen Verfahrensausgang zu verhelfen.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht stellt einen weiteren Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Ich leiste Ihnen kompetenten und fachkundigen Rechtsbeistand bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall, wenn Sie in diesen verschuldet oder unverschuldet verwickelt worden sein sollten. Darüber hinaus kümmere ich mich engagiert um die Geltendmachung von Ihren zivilrechtlichen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Auch wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, in dem Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, wie beispielsweise ein Rotlichtverstoß, eine Trunkenheitsfahrt oder eine Unterschreitung des Abstands vorgeworfen wird, können Sie sich an mich wenden, um dem Vorwurf entgegentreten zu können oder um ein drohendes Fahrverbot abzuwenden.
Dr. Gunther Haberl
* Rechtsanwalt seit 12.01.1998
- Fachanwalt für Strafrecht seit 15.09.2001
- Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 09.12.2006
- Regionale und überregionale Verteidigung in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung
- Besuche in allen Justizvollzugsanstalten des Freistaates Bayern
- Rechtsberatung im Strafrecht auch in englischer Sprache, Kenntnisse in der spanischen und italienischen Sprache
Scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen – ich stelle sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und Ihre Rechtsansprüche sicher durchgesetzt werden. Von meiner Erfahrung und Kompetenz können Sie sich ebenfalls unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.
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Kontaktdaten von Dr. Gunther Haberl
Augustinstraße 13, 92421 Schwandorf
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