Profil-Bild Rechtsanwalt Steuerberater Jörg Eckert
Rechtsanwalt

Steuerberater Jörg Eckert

Kanzlei Eckert Law
Kanzlei Eckert Law

Fachanwalt für

  • Steuerrecht

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Strafrecht
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
JP
von J. P. am 18.05.2020 um 08:28 Uhr
Anfrage
Allgemeine Rechtsberatung

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Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand.

Die Aufgabenstellungen, mit denen Mandanten an uns herantreten, sind ebenso komplex wie das Wirtschaftsleben selbst. Oft gilt es, rechtliche, steuerliche und unternehmerische Belange fachübergreifend zu berücksichtigen. Unsere Mandanten schätzen daher ganz besonders, dass wir aufgrund unserer Qualifikationen und Erfahrungen über die notwendige Kreativität und interdisziplinäre Lösungskompetenz verfügen.

Steuerrecht
Meine Kanzlei erledigt Steuerverwaltungsarbeiten wie Buchhaltung, Löhne, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Hierfür steht ein Team erfahrener Mitarbeiter zur Verfügung. Steuerberatung ist nach meinem Verständnis allerdings nicht nur reine Vergangenheitsbewältigung, sondern verlangt vielmehr vorausschauende Beratung. Vielfach, insbesondere bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungen, Sanierungen, Nachfolgeregelungen und Steuergestaltungen ist eine fachübergreifende gleichwertige Berücksichtigung von steuerlichen und rechtlichen Gesichtspunkten erforderlich. Aufgrund meiner Qualifikationen sowohl als Rechtsanwalt als auch als Steuerberater und darüber hinaus als Fachanwalt für Steuerrecht und als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) erwecken derartige fachübergreifende Fragestellungen ganz besonders meinen fachlichen Ehrgeiz.
Unternehmenssteuerrecht, Steuergestaltungen, Tax Due Diligence, steuerliche Nachfolgeplanungen, Steuererklärungen, Bilanzen und Jahresabschlüsse, Betriebsprüfungen, Finanzgerichtsverfahren, Steuerstrafrecht, Schenkungssteuer, Erbschaftsteuer, internationales Steuerrecht, Selbstanzeigen,
 
Steuerstrafstrafrecht
Meine Erfahrung zeigt, dass Steuerpflichtige sich oft erst aufgrund konkreter äußerer Umstände (Zwänge) – und damit häufig (fast) zu spät – zu einer strafbefreienden Selbstanzeige durchringen. Deshalb ist häufig sehr schnelles und entschlossenes Handeln erforderlich. Neben fundierten strafrechtlichen und prozessualen Kenntnissen muss der Berater sich unbedingt auch im Steuerrecht zu Hause fühlen. Aufgrund unseres interdisziplinären Beratungsansatzes betreuen wir Steuerstrafmandate in sämtlichen Phasen.
In Schlagworten: strafbefreienden Selbstanzeige, Steuerstrafrecht, Verteidigung in Steuerstrafverfahren, Steuerliche Compliance-Beratung
 
Unternehmensnachfolge

Fachübergreifende Beratung aus einer Hand ist bei der Nachfolgegestaltung im Privat- und Betriebsvermögen unabdingbar. Sind Gesellschaftsvertrag und Unternehmertestament aufeinander abgestimmt? Wurden bei einer schenkungsteuerlichen Gestaltung die ertragsteuerlichen Auswirkungen sowie Opportunitäts- und Folgekosten sowie die Konsequenzen für den Beleihungswert des Unternehmens beachtet? Haben Sie überhaupt einen geeigneten Nachfolger, dem Sie Ihr Unternehmen anvertrauen und zumuten wollen - oder soll es vielleicht doch lieber eine unternehmenstragende Familienstiftung sein? Herr Eckert ist nicht zuletzt durch seine fachübergreifende Tätigkeit sowohl als Rechtsanwalt als auch als Steuerberater sowie durch seine Zusatzqualifikationen als Fachanwalt für Steuerrecht und als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) auf die Beratung von Unternehmensnachfolgen spezialisiert.
Erbschaft, Nachlass, Patientenverfügung, Schenkung, Erbfolge, Erbvertrag, Erbverzicht, Erbenhaftung, Testamentsvollstrecker, Erbe, Testament, Unternehmertestament, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenzverfahren, Erbauseinandersetzung, Erbschein, Pflichtteil, Unternehmensnachfolge, Nachfolgeklauseln, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung


Erbrecht
Wir erstellen für Sie kluge Testamente und sichern den Familienfrieden und/oder den Fortbestand ihres Unternehmens. Wir beraten und vertreten auch Mandanten nach dem Erbfall bei erbrechtlichen Streitigkeiten oder bei der Durchsetzung eines Pflichtteils. Schenkungs- und erbschaftssteuerliche Gestaltungsberatung ist einer der Schwerpunkte der Kanzlei.
Schlagwörter: Erbschaft, Nachlass, Patientenverfügung, Schenkung, Erbfolge, Erbvertrag, Erbverzicht, Erbenhaftung, Testamentsvollstrecker, Erbe, Testament, Unternehmertestament, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenzverfahren, Erbauseinandersetzung, Erbschein, Pflichtteil, Unternehmensnachfolge, Nachfolgeklauseln, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung.


Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Wir beraten und gestalten gesellschaftsrechtliche Fragestellungen für Unternehmen aller Rechtsformen. Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen erfolgen stets unter Berücksichtigung steuerlicher Vorgaben. Wir beraten und vertreten Geschäftsführer und Gesellschafter in Haftungsfragen und bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. Aufgrund seiner Qualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater ist es Herrn Eckert ein besonderes Anliegen, dass zivilrechtliche und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen und Gestaltungen von Anfang an stets unter Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen durchdacht und geplant werden - und umgekehrt.
 
Unternehmensgründung Unternehmensverkauf, Unternehmensnachfolge, Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerhaftung, Compliance, Unternehmenssanierung, Gesellschafterstreitigkeiten, Organhaftung, Insolvenzverschleppung, Kauf- und Verkauf von Gesellschaftsanteilen
 
Insolvenzrecht
Die Insolvenz eines Unternehmens zieht nicht selten auch die Geschäftsführer und Gesellschafter mit in den finanziellen Abgrund. Unternehmern ist besonders schwer zu vermitteln, dass in der Krise die wirtschaftlich vernünftigste Maßnahme nicht zwingend die gesetzlich gebotene ist. Der gut gemeinte Versuch, Arbeitsplätze und die eigene Einkunftsquelle zu erhalten, kann empfindliche strafrechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen haben. Auch Sanierungsmaßnahmen wollen gut durchdacht sein. RA Eckert berät Unternehmen in der Krise und ist nicht zuletzt wegen seiner doppelten Qualifikation als Rechtsanwalt und als Steuerberater sowie darüber hinaus als Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte auf die Beratung von Unternehmen in der Krise spezialisiert. Darüber hinaus ist Herr Eckert Mitglied in Gläubigerausschüssen, führt insolvenzrechtliche Kassen- und Schlussrechnungsprüfungen durch und berät zu allen Fragen des Insolvenzsteuerrechts.
Insolvenzantragspflichten, Insolvenzverschleppung, Sanierungsberatung, Kassenprüfung, Schlussrechnungsprüfung, Insolvenzsteuerrecht

Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil. Was in einem Rechtsstreit auf Sie zukommen kann und wie Sie sich am besten verhalten, verrate ich Ihnen gerne in meinen Rechtstipps.

Steuerberater Jörg Eckert ist gelistet in Rechtsanwälte Marburg und Rechtsanwälte Deutschland.

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