Profil-Bild Rechtsanwältin Eleonore Wunder
Rechtsanwältin

Eleonore Wunder

Rechtsgebiete

  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
BQ
von B. Q. am 28.11.2023 um 18:23 Uhr
Unfall
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht

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Eleonore Wunder, Rechtsanwältin

Spezialisiert auf Personenschadenregulierung nach Verkehrsunfällen


Ich nutze die Erfahrung meiner jahrelangen Tätigkeit im Kraftfahrzeuggroßschadenbereich einer der größten Versicherer Deutschlands, um meinen unfallgeschädigten Mandanten zu einem fairen, aber auch berechtigten und zügigen finanziellen Ausgleich des erlittenen Schadens zu verhelfen.

Durch meine jahrzehntelange Tätigkeit bei einer Versicherung und die vielen Regulierungsgespräche, die ich mit Schwergeschädigten führte, verfüge ich über ein umfangreiches und praxisnahes Wissen zu den einzelnen berechtigten und möglichen Schadenersatzansprüchen nach Personenschäden wie Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall etc. Auch kann ich die Haftung aufgrund der vielen von mir bearbeiteten Unfallschäden sehr gut einschätzen.

Mein grundsätzliches Ziel ist es, den Mandanten zu einem zeitnahen und gerechten Ausgleich ihrer Forderungen zu verhelfen und damit ein Äquivalent zu der auf der anderen Seite stehenden wirtschaftlichen Macht der Versicherer zu schaffen. Nicht immer beachten die Versicherer die Ängste und Nöte eines Geschädigten angemessen.

Daher möchte ich auch nach Erreichen des offiziellen Rentenalters weiterhin als Rechtsanwältin berufstätig bleiben und meine Erfahrungen im Bereich der Personenschadenregulierung erfolgreich für die Geschädigten einsetzen.

Um komplexen Situationen in allen Facetten menschlichen Leids Rechnung zu tragen, ist eine Beratung und Betreuung durch einen spezialisierten Anwalt unerlässlich. Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schildern Sie uns Ihren Fall, senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail. Sie erhalten unsere kostenlose und unverbindliche Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden. An Wochenenden und Feiertagen können Sie am darauffolgenden Werktag mit unserer Rückmeldung rechnen. Wir geben Ihnen eine konkrete Vorstellung Ihres Schadensersatzanspruchs und den bestehenden Möglichkeiten der Realisierung - eine Einschätzung, auf deren Grundlage Sie Ihre weiteren Schritte abwägen können. Wir freuen uns darauf, Sie von Quirmbach & Partner zu überzeugen!


Sie möchten mehr über uns erfahren? Möchten wissen, mit wem Sie es tun haben? Besuchen Sie uns: www.ihr-anwalt.com

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