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Rechtsanwalt

Eric Botero Gomez

Rechtsgebiete

  • Baurecht & Architektenrecht
  • Zivilrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht

Rechtsanwalt Eric Botero Gomez

Herr Rechtsanwalt Eric Botero Gomez berät und vertritt seine Mandanten schwerpunktmäßig in den Bereichen des allgemeinen Zivilrechts und des Bau- und Architektenrechts. Herr Rechtsanwalt Botero Gomez bildet sich regelmäßig im Bereich des Bau- und Architektenrechts im Rahmen des Fachanwaltslehrgangs fort, um Ihnen als Spezialist mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Werdegang:

  • Studium der Rechtswissenschaften – Universität Trier
  • Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken
  • Zulassung als Rechtsanwalt 2022
  • Rechtsanwalt bei WISSING HEINTZ GEHRLEIN Rechtsanwälte PartGmbB seit 2022

Zivil- und allgemeines Vertragsrecht

Das allgemeine Zivilrecht betrifft fast jede Person, denn es bezeichnet die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die für alle privatrechtlichen Rechtsgeschäfte gelten. 

Das allgemeine Zivilrecht enthält die wichtigsten Regelungen für die am häufigsten geschlossenen Verträge, wie z. B.:

  • Kaufverträge
  • Darlehensverträge
  • Mietverträge oder Werkverträge

sowie

  • zur Haftung für Schäden, die Ihnen oder einer anderen Person entstehen.

Im allgemeinen Zivilrecht befassen wir uns schwerpunktmäßig mit Rechtsfragen dahingehend, ob beispielsweise durch:

  • Rücktritt, Minderung, Nacherfüllung
  • Kündigung, Schadenersatz
  • oder Besieitgungsansprüche
  • Gewährleistung

ein Anspruch entstanden ist. Außerdem können Rechtsansprüchen

  • die Verletzung einer vertraglichen Pflicht (u.a. Mängel an gekauften, im Internet oder Versandhandel bestellten Sachen; Verzug bei der Abnahme einer Leistung; Verzug bei Zahlungen etc.)
  • oder die Verletzung einer gesetzlichen Pflicht

zugrunde liegen.

Bau- und Architektenrecht

Unter dem Oberbegriff Baurecht versteht man alle Rechtsbereiche, die die Errichtung, Änderung und Beseitigung von Gebäuden betreffen. Hierbei stehen Werklohn- und Architektenhonorarstreitigkeiten im Vordergrund.

Im Baurecht wird zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht unterschieden. 

Das öffentliche Baurecht bestimmt die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Interesse der Nachbarn und der Allgemeinheit - das private Baurecht reguliert die Rechtsbeziehungen der am Bau beteiligten Personen.

Im Architektenrecht sind die Rechte und Pflichten des Architekten für seine Auftragstätigkeit geregelt und in unterschiedlichen Rechtsgrundlagen verankert. 

Wir beraten und vertreten Bauherren, Bauunternehmer, Handwerker und Architekten unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen nach BGB und VOB/B, sowie Architektenverträgen
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Baumängeln und Gewährleistungsproblemen sowie Werklohn- oder Architektenhonorarstreitigkeiten
  • Vertretung im Rahmen von Ansprüchen aus Baubehinderungen, Bauablaufstörungen und Vertragsstrafen
  • Durchführung von selbständigen Beweisverfahren und Hilfe bei der Beweissicherung

Das private Baurecht mit seinen unzähligen Problemgestaltungen hat sich jenseits des übrigen Werkvertragrechts zu einer Spezialmaterie entwickelt, die für die Beteiligten ein nahezu unüberschaubares Konfliktpotential bietet. Daher ist im Rahmen von Baustreitigkeiten eine fundierte Rechtskenntnis des Rechtsanwalts erforderlich, die wir Ihnen bieten können.

Eric Botero Gomez ist gelistet in Rechtsanwälte Landau in der Pfalz und Rechtsanwälte Deutschland.

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