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Rechtsanwalt

Fabian Timm

Rechtsanwalt Fabian Timm
Rechtsanwalt Fabian Timm
Seit über 10 Jahren erfolgreich im Verkehrsstrafrecht, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Rechtsgebiete

  • Strafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Verkehrsrecht
  • Opferhilfe
Über 11 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2013 und über 11 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.

Verkehrsstrafrecht

Sie werden von der Polizei angehalten oder von der Ermittlungsbehörde/ Staatsanwaltschaft als Beschuldigter in einem Strafverfahren angeschrieben?


Grundsatz: Schweigen Sie zum Sachverhalt und kontaktieren Sie uns!


Eine Vielzahl von Vorgängen wird zu Ihrem Nachteil entschieden, weil Sie es nur gut meinten und sich zu einer Äußerung oder „Klarstellung“ hinreißen lassen haben. Die Abgabe eigener Erklärungen bringt Ihnen keinen Vorteil. Lassen Sie mich die Ermittlungsakte anfordern, den Inhalt gemeinsam besprechen und dann für Sie eine günstige Verteidigungsstrategie entwickeln. Im Anschluss erfolgt eine wohl bedachte Einlassung, oder es wird weiter geschwiegen. Das kommt ganz auf Ihren Vorgang und den Stand der Ermittlungen an. Eine Vielzahl von Vorwürfen lässt sich bereits außergerichtlich klären.


Es gibt eine lange Reihe von Straftatbeständen, die auch häufig im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kfz-Benutzung vorkommen. 

Hier eine Auswahl, die nicht abschließend ist:

  • Körperverletzung durch einen Verkehrsunfall - u.a. § 223 StGB
  • Verkehrsunfall mit Todesfolge - u.a. § 222 StGB 
  • Trunkenheit im Verkehr - § 316 StGB
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis - § 21 StVG
  • Nötigung, Beispiel durch zu dichtes Auffahren - u.a. § 240 StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs - § 315c StGB
  • Fahrerflucht – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB
  • Illegales Autorennen - verbotenes Kraftfahrzeugrennen - §  315d StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis - Beschluss nach § 111a StPO
  • Entziehung der Fahrerlaubnis - § 69 StGB
  • Sperrung für die Neuerteilung eines Führerscheins - § 69a StGB
  • Fahrverbot - § 44 StGB

Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten/ Fahrverbot  

Viele Verkehrsverstöße stellen lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld verfolgt. 

Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren, wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben. Sie haben nur zwei Wochen Zeit um Einspruch einzulegen!


Nur durch ein schnelles Handeln können häufig Kosten, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vermieden werden.


Auch einen Anhörungsbogen sollten Sie niemals ohne vorherige Beratung ausfüllen.


Im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung prüfe ich Ihren Bußgeldbescheid. Die Ersteinschätzung kann telefonisch erfolgen oder wir vereinbaren einen persönlichen Termin und entscheiden gemeinsam, welches Vorgehen für Sie am sinnvollsten wäre.


Die gute Nachricht für Sie: Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese grundsätzlich die Kosten des Verfahrens und meiner Tätigkeit.

Auch hier eine Auswahl, die nicht abschließend ist:

  • Geschwindigkeitsübertretung
  • Abstandsverstoß
  • Rotlichtverstoß
  • Fahrzeugführung unter Alkoholeinfluss, Cannabis Konsum oder andere Drogen - § 24a StVG
  • Fahrverbot
  • Führerscheinsperre
  • Fahrtenbuch
  • MPU
  • Sonstige Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr


Vertretung im allgemeinen Strafrecht

Selbstverständlich übernehme ich auch Ihre Verteidigung im allgemeinen Strafrecht - ob Diebstahl, Betrug/Untreue, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Nötigung, aber auch Raub, Erpressung und weitere Delikte. Sobald die Polizei Sie damit konfrontiert, dass Sie als Beschuldigter in Frage kommen oder zunächst vielleicht auch erst nur als Zeuge vernommen werden sollen, kontaktieren Sie mich gern.    

Auf der Suche nach einem kompetenten und zuverlässigen Strafverteidiger sollten Sie auf gute Erreichbarkeit und Schnelligkeit bei der Arbeitsaufnahme achten: Die Weichen für das weitere Verfahren müssen möglichst frühzeitig gestellt werden. Sollten Sie eine Vorladung, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten haben, kontaktieren Sie mich umgehend. Bevor Sie nicht mit mir gesprochen haben, sollten Sie schweigen!


Nebenklage/ Schutz des Opfers

Es erfolgt in einem persönlichen Gespräch eine Aufklärung über Ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten vor und während eines Verfahrens. Ich vertrete Sie im Rahmen der Nebenklage. Ich mache Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend. 


Fabian Timm ist gelistet in Rechtsanwälte Hamburg und Rechtsanwälte Deutschland.

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  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Republikanischer Anwaltsverein RAV

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