Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Damm
Rechtsanwalt

Felix Damm

Fachanwalt für

  • Urheberrecht & Medienrecht

Rechtsgebiete

  • Wettbewerbsrecht
  • Markenrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
GH
von G. H. am 01.03.2024 um 18:10 Uhr
Präzise, uneigennützige Beratung
Urheberrecht & Medienrecht

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Felix Damm / Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht 

Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht / Lehrbeauftragter für Theater- und Urheberrecht 


 

Mit der Erfahrung aus mittlerweile über 15.000 gerichtlich und außergerichtlich, regelmäßig bundesweit geführter presse-  und urheberrechtlicher Auseinandersetzungen (Gegnerliste), stehe ich mit unserem Team als Ansprechpartner für sämtliche Presse-  und äußerungsrechtlichen Fragestellungen kompetent zur Seite.  

Ein weiterer Schwerpunkt stellt die Beratung im gesamten Bereich des Social Media dar. Daneben beraten wir Sie umfassend zu allen Belangen des Urheber- und Fotorechts sowie zum gesamten Bereich des  Marken- und Kennzeichenrechts.  

Schauen Sie auch auf unserem Blog vorbei. Dort stellen wir regelmäßig interessante Entscheidungen zum Medien- und Presserecht vor, die in den meisten Fällen mit unsere Mitwirkung zustande gekommen sind. In unserer Rubrik "Ist das OK?" ordnen wir Presseberichte , die aus unserer Sicht rechts aktuellen, im Zweifel rechtswidriger  

Presserecht

Ein Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit stellt das Presse- und Äußerungsrecht dar. 

Hierunter versteht man den Rechtsschutz gegen jede Form der unangemessenen - schriftlichen oder mündlichen - Kommunikation. Es spielt hierbei keine Rolle ob dies im Rahmen einer öffentlichen Berichterstattung geschieht (Zeitungsmedien, Radio/ TV) oder durch eine unangemessene, ehrverletzende oder beleidigende Kommunikation im beruflichen  / schulischen Alltag oder im privaten Umfeld. Das Äußerungsrecht regelt schließlich auch den Rechtsschutz bei Kommunikation z. B. in sozialen Medien und kommt auch dann zum Tragen, wenn unwahre oder ehrverletzende Inhalte auf Bewertungsplattformen veröffentlicht werden.  Daneben erfasst das Presserecht auch das Recht am eigenen Bild. Also immer dann, wenn ohne Ihr Einverständnis  ein Foto von Ihnen veröffentlicht wird, ist Ihr Recht am eigenen Bild tangiert. Selbst wenn das Foto nur auf dem Handy abgespeichert und Dritten gezeigt wird, wie es regelmäßig an Schulen in Fällen des Mobbings und des Sextings erfolgt, ist das Recht am eigenen Bild tangiert. 

Das Presse- und Äußerungsrecht wird nahezu ausschließlich durch die Rechtsprechung der Pressekammern der zahlreichen Instanzgerichte und durch die Rechtsprechung des höchsten Gerichts, dem BGH geprägt. Für eine schnelle und sichere Einschätzung bedarf es daher der Kenntnis der Rechtsprechung und der Erfahrung vor den Gerichten. Dies bringt das Team von RA Damm  mit. Wir unterstützen Sie mit unserer profunden Erfahrung, die geprägt ist durch viele Tausend gerichtlich- und außergerichtlich geführter Verfahren. Wir kennen sämtliche relevante Pressekammern an deutschen Gerichten und waren mit unseren Verfahren häufig auch vor dem BGH erfolgreich. Es gibt keinen presserechtlichen Anspruch den wir nicht bereits erfolgreich durchgesetzt hätten. Im Jahre 2017 haben wir mit 100.000,00 Euro eine der höchsten Geldentschädigungen durchgesetzt, die jemals für eine Äußerung zugesprochen wurde. Unsere Richtigstellungen landen bisweilien sogar auf der Titelseite einer Illustrierten.  

Angebot: 

Sie schicken uns den Beitrag / Link, teilen uns mit, welchen Inhalt Sie angehen möchten und wir geben Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine realistische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei.


Urheber-/ Fotorecht: 

Der Urheber möchte / muss von seiner schöpferischen und kreativen Leistung leben können. Es muss ihm daher möglich sein, am wirtschaftlichen Erfolg seiner Leistung angemessen beteiligt zu werden. Dies ist unserem Team ein ganz besonderes Anliegen. Das Urheberrecht stellt daher einen weiteren Beratungsschwerpunkt unserer Kanzlei dar. Es schützt den Urheber vor dem unbefugten Gebrauch seiner Werke durch andere. In diesen Fällen fordern wir für die Urheber regelmäßig hohe Lizenzgebühren und setzen Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche durch. Wird im Rahmen der befugten oder unbefugten Nutzung z.B. eines Fotos der Name des Urhebers unterschlagen, setzen wir für auch den sog. Verletzerzuschlag durch, der regelmäßig 100 % der ursprünglich vereinbarten Lizenzgebühr beträgt. 

Aufgrund der nachgewiesenen urheberrechtlichen Expertise ist das Team von Damm I Rechtsanwälte seit 20 Jahren u.a. für Fotografen, Verlage, Künstler, Schriftsteller und  Schauspieler tätig. Hierbei unterstützen wir nicht nur bei er Abwehr von Rechtsverletzungen sondern übernehmen auch die Gestaltung, Verhandlung und Prüfung urheberrechtlicher Verträge. 

Kontaktinformationen: 

Sie können gerne Anfragen oder einen Beratungstermin unter den angegebenen Kontaktdaten bzw. per „Nachricht senden"-Option auf dem Profil an uns senden. Wir melden uns umgehend.

Anfahrtsinformationen

Die Kanzleiräume in der Konrad-Adenauer-Straße 17 in Frankfurt am Main befinden sich nur fünf Gehminuten von der S- und U-Bahn-Haltestelle „Konstablerwache" entfernt, die Sie mit den Linien S1 bis S6, S8 und S9 sowie U4 bis U7 erreichen. Parkmöglichkeiten finden Sie in direkter Nähe (zwei Gehminuten) im Parkhaus in der Konrad-Adenauer-Straße.

Weitere Informationen: www.damm-rechtsanwaelte.de

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien beim Deutschen Anwaltverein e. V.

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