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Rechtsanwalt

Florian Becker

Kanzlei Florian Becker
Kanzlei Florian Becker

Rechtsgebiete

  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Maklerrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
JM
von J. M. am 29.10.2018 um 08:00 Uhr
Verhaltensberatung gegenüber Internetkriminellen
Allgemeine Rechtsberatung

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Rechtsanwalt Florian Becker ist Sozius der Kanzlei. Er ist 1979 in Bonn geboren, das Studium und seine Referendarzeit absolvierte er in Berlin, Rechtsanwalt ist er seit 2008. Herr Becker war zunächst ab 2008 mehrere Jahre lang in Frankfurt a. Main bei der SMNG Rechtsanwaltsgesellschafts mbH, eine der führenden Immobilienrechtskanzleien in Deutschland tätig (Juve-Kanzlei des Jahre für privates Baurecht 2004 und 2009). Seit 2012 ist Herr Becker als Rechtsanwalt in Berlin tätig mit dem Schwerpunkt Bau- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht und Schadens- und Haftungsrecht. Sozius der Kanzlei ist Herr Becker seit 2013.

Herr Becker besitzt langjährige Erfahrung im Baubereich bei der Gestaltung von ARGE´s, der Realisierung von Projekten aller Größenordnungen, der baubegleitende Rechtsberatung von Bauherrn, Bauträgern, Unternehmen des Baugewerbes sowie Architekten und Ingenieure. Herr Becker ist auf die Prozessführung bei Großverfahren und umfangreichen Sachverhalten mit Beweissicherung und der Durchsetzung / Abwehr von Mängelansprüchen spezialisiert und tritt bundeweit vor allen Landes- und Oberlandesgerichten auf. Im Verkehrs- und Haftungsrecht vertritt Herr Becker große Versicherungsunternehmen im Rahmen der Abwehr und Durchsetzung von Forderungen bei Großschadensfällen. Im Haftungs- und Verkehrsrecht vertritt Herr Becker Versicherungsunternehmer ebenfalls vor allen Gerichten bundesweit. Durch die Vielzahl der gerichtlichen Verfahren besitzt Herr Becker fundierte und umfassende zivilprozessuale Kenntnisse und Praxiserfahrung.

Bauträgerrecht

Unsere Kanzlei berät ebenfalls umfangreich und schwerpunktmäßig in allen Bereichen des Bauträgerrechts. Das Bauträgerrecht befasst sich mit der Entwicklung, der Errichtung bis hin zum Verkauf und Fertigstellung von Wohnungseigentumseinheiten wie Wohnungen und Gebäudekomplexen. Bei Bauträgerverträgen handelt es sich oft um komplexe Vertragskonstellationen, bei denen neben gesetzlichen Regelungen wie Werk- und Kaufrecht insbesondere auch die MaBV als Spezialverordnung Anwendung findet. Der Bauträgervertrag ist bisher nur rudimentär in § 632 a Abs. 2 BGB erwähnt.

Architektenrecht

Das Architektenrecht regelt die Rechten und Pflichten des Architekten. Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie, das bedeutet, das Architektenrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetz geregelt, sondern setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften und unterschiedliche Gesetzen und Verordnungen zusammen. Zu unterscheiden ist zwischen dem Architektenvertragsrecht, dem Architektenhonorarrecht und dem Architektenhaftungsrecht. Der Architektenvertrag stellt einen Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB dar. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bestimmt das Preisrecht und die Vergütung für Planungsleistungen im Bauwesen. Zusätzliche Regelungen ergeben sich aus den jeweiligen Architektengesetzen der einzelnen Bundesländer und der berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern.

Privates Baurecht

Einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt das private Baurecht dar. Das private Baurecht regelt die zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen bei der Bauausführung und den Ausgleich der privaten Nachbarinteressen. Zum privaten Baurecht zählt vor allem das Bauvertragsrecht, welches den Abschluss von Bauverträgen zwischen Bauherr und Unternehmer (oder Unternehmer und Nachunternehmer / Subunternehmer) sowie die Haftung für Baumängel und Bauschäden regelt. Das private Baurecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, §§ 631 ff. BGB kodifiziert. Zwischen Unternehmern werden in Verträgen häufig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B) vereinbart, die abweichende Sonderregelungen beinhalten. Gerade bei komplizierten Sachverhalten in diesen Bereichen ist es empfehlenswert, auf die Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte zu setzen. Ob private Bauherren, Investoren, Eigentümer, Fondsgesellschaften, Generalunternehmer/Generalübernehmer, Nachunternehmer oder kleinere und größere Bauunternehmen, wir beraten und begleiten Sie zielorientiert, rechtssicher, transparent, engagiert und bundesweit.

Immobilienrecht

Einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt die gesamte rechtliche Beratung im Bereich des Immobilienrechts dar. Das Immobilienrecht ist in unterschiedliche Bereiche unterteilt, hierzu gehören sämtliche Rechtsgebiete, die im Zusammenhang mit der Vergabe, der Planung, der Errichtung und Veräußerung (Kauf/Verkauf) sowie der Verwaltung von Wohnungseigentum und Immobilien stehen. Neben den einschlägigen gesetzlichen Regelungen des Werkrechts sowie Kaufrechts, §§ 433 f., §§ 631 f. BGB sind eine Vielzahl von Sonderregelungen wie die VOB/B, die  HOAI, das WEG, die MaBV sowie andere Verordnungen anwendbar und zu beachten. In das Immobilienrecht im weiteren Sinn fließt auch das Immobilienwirtschaftsrecht ein. Hierzu zählt unter anderem die Beratung bei Immobilientransaktionen, bei Projektentwicklungen und im Bau-und Anlagenbaurecht, im Architekten- und Ingenieurrecht, im gewerblichen Miet- und Pachtrecht sowie zu Spezialimmobilien.

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht ist vornehmlich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt und stark durch die Rechtsprechung geprägt. Probleme ergeben sich insbesondere im Zusammenleben der Wohnungseigentümer untereinander und den sich daraus ergebenen Grenzen für das einzelne Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. In der Regel stehen sich Erwerber, Wohnungseigentümer und auch WEG-Verwalter gegenüber und zahlreichen Rechtsproblemen ausgesetzt. Neben dem Wohnungseigentumsgesetz regelt oftmals die sogenannte Teilungserklärung die rechtliche Konstellation der Beteiligten untereinander. Eine Vielzahl von Streitigkeiten ergeben sich auch bei der Abgrenzung und Abwicklung des sogenannten Sondereigentums und Gemeinschaftseigentums.

Schadens- und Haftungsrecht

Einen Schwerpunkt unserer Kanzlei bildet neben dem Immobilienrecht und Verkehrsrecht das Schadensrecht und Haftungsrecht der freien Berufe. Wir vertreten Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer in allen Bereichen des Haftungsrecht sowie privaten Versicherungsrechts.
Die Haftung der freien Berufe ist gesetzlich weder für die einzelnen Berufe noch insgesamt umfassend spezialgesetzlich geregelt. Deshalb ist auf die allgemeinen rechtlichen Grundlagen der vertraglichen und deliktischen Haftungsgrundsätze  des BGB zurückzugreifen. Im Schadensrecht und Haftungsrecht ist in der Regel zwischen einer Gefährdungshaftung, verschuldensunabhängigen oder aber deliktischen / verschuldensabhängigen Haftung zu unterscheiden. Die jeweiligen Handlung- und Verhaltenspflichten können sich aber teilweise aus Spezialgesetzen (BeurkG) ergeben, hier sind in den jeweiligen Bereichen Spezialkenntnisse unerlässlich. Größtenteils hat die Rechtsprechung die Grundsätze der Haftung für die jeweiligen Berufe entwickelt, exakte Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist erforderlich.


Florian Becker ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher ANwaltsverein (DAV)

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  • Unter den Linden 12, 10117 Berlin

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