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Rechtsanwalt

Florian Haußleiter

Rechtsanwaltskanzlei Burgmeier Brüseken Haußleiter
Rechtsanwaltskanzlei Burgmeier Brüseken Haußleiter

Fachanwalt für

  • Familienrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Zivilrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
RR
von R. R. am 29.06.2021 um 10:39 Uhr
Ausgzeichnete kompetente Beratung und schnelle Lösung
Familienrecht

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Trennung und Scheidung sind eine Belastung 

Unser Ziel ist es, Ihnen die Sorgen abzunehmen und Sie schnell und gut durch diese Phase zu führen. 

Eine einvernehmliche Lösung ist gerade mit Kindern wünschenswert - mit oder ohne Mediation. 

Wir setzen Ihre berechtigten Ansprüche auf Unterhalt und Vermögensausgleich durch, gegebenenfalls mittels Einstweiliger Anordnungen vor Gericht (auch mit Verfahrenskostenhilfe).         

Auch die Haushaltsgegenstände und die Ehewohnung sind fair aufzuteilen. 

Beim Sorgerecht und beim Umgang, möglicherweise Wechselmodell, empfehlen sich außergerichtliche Regelungen, gegebenenfalls eine Mediation. Gleiches gilt für die Aufteilung von gemeinsamem Eigentum, insbesondere Immobilieneigentum. 

Im Scheidungsverfahren werden grundsätzlich die während der Ehezeit erworbenen Renten hälftig ausgeglichen, der sogenannte Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durchgeführt. Nicht zwingend bei der Scheidung einer Ehe/Lebenspartnerschaft ist ein Zugewinnausgleichsverfahren, ebenso wenig ein Unterhaltsverfahren. Hier können jederzeit güterrechtliche oder unterhaltsrechtliche Vereinbarungen getroffen werden, entweder vorab beim Notar
oder dann im Scheidungstermin. 

Beim Trennungsunterhalt, nachehelichen Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt ist hinsichtlich der Höhe und der Dauer der Unterhaltszahlungen (auch unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte und ggf. des Kindergeldes) ein Ergebnis zu finden, das beiden Seiten gerecht wird. 

Die Wirksamkeit von Eheverträgen ist in der Rechtsprechung ein heißes Thema. Hierzu beraten wir Sie vor der Heirat gleichermaßen wie im Falle der Scheidung. 

Erben - richtig vererben      

Die Einsetzung eines Erben (zum Alleinerben oder Miterben) geschieht durch Testament. Anderenfalls gilt die gesetzliche Erbfolge.

Daneben bestehen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten: Die Teilungsanordnung, das Vermächtnis, die Schenkungen auf den Todesfall oder die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten (unter Vorbehalt eines Nießbrauches oder Wohnrechtes) u.a. 

Hierbei sind natürlich die Freibeträge im Rahmen der Schenkungssteuer und der Erbschaftssteuer zu beachten. 

Letztwillige Verfügungen können Ehegatten auch durch gemeinschaftliches Testament treffen, wie z.B. ein Berliner Testament, unter Einsetzung von Schlusserben (Kinder, Enkelkinder), auch im Rahmen einer Vorerbschaft und Nacherbschaft. 

Bei einer Enterbung eines gesetzlichen Erben hat der testamentarische Erbe den Pflichtteil zu erfüllen. 

Der letzte Wille kann auch ohne notarielle Beurkundung wirksam durch ein eigenhändig geschriebenes und unterzeichnetes Testament formuliert werden. 

Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung sollten auch Fragen des Patiententestamentes, einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht bzw. Vollmacht über den Tod hinaus angesprochen werden. 

Sollten Sie selbst geerbt haben, ist die sechswöchige Ausschlagungsfrist zu beachten.   

Wir vertreten Versicherte (Versicherungsnehmer) und Versicherungen

Im allgemeinen Versicherungsvertragsrecht sowie speziell im

  • Sachenversicherungsrecht (Fahrzeugversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Reisegepäckversicherung, Feuerversicherung, Einbruchdiebstahlversicherung)

  • Recht der privaten Personenversicherung (Lebensversicherung, Krankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung)

  • Haftpflichtversicherungsrecht (Pflichtversicherung, private Haftpflichtversicherung, betrieblichen Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung)

Neben häufig auftretenden Themen wie Regress, Erstprämie, Versicherungsbeiträge und Obliegenheitsverletzungen bearbeiten wir auch das internationale Versicherungsrecht.

Im Rahmen des Mandatsverhältnisses übernehmen wir für Sie Deckungsanfragen bzw. Anfragen auf Versicherungsschutz gegenüber der Rechtsschutzversicherung.

Alles rund ums Auto

Das Fachgebiet Verkehrsrecht umfasst offiziell die Bereiche:     

  • Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,

  • Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,

  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht,

  • Recht der Fahrerlaubnis (Führerschein),

  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.          

Wir vertreten Sie also in allen Fragen rund ums Auto.  

  1. Vertragliche Ansprüche: Gewährleistung, Rücktritt und Schadensersatz beim Kauf eines mangelhaften Pkw. Welche Ansprüche bestehen bei fehlender Zusicherung einer Eigenschaft oder arglistiger Täuschung (Dieselskandal)?  

  2. Straßenverkehrsrecht (StVG, StVO): Wer hatte Vorfahrt? Wir hat Schuld an dem Verkehrsunfall? Wie ist die Haftungsquote? Wer ist zum Schadenersatz verpflichtet?      

  3. Verkehrsstrafrecht (Ordnungswidrigkeiten): Welche Strafe oder welche Geldbuße kann abgewendet oder reduziert werden beim Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer, Rotlichtverstoß, überhöhter Geschwindigkeit? Wann erhalten Sie Ihren Führerschein wieder? Wann endet das Fahrverbot? Wie viele Punkte gibt es im Verkehrszentralregister in Flensburg nach dem Bußgeldkatalog für welche Ordnungswidrigkeit? Wann werden die Punkte gelöscht? Wann erfolgt die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz? Wann empfiehlt sich ein Aufbauseminar, ein Vorbereitungskurs für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)? 

Bereits an dieser Stelle ein Hinweis unsererseits: Bitte machen Sie als Betroffene(r) oder Beschuldigte(r) keinerlei Angaben gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft - Sie haben das Recht, zu schweigen. Eine Aussage oder Stellungnahme sollte allenfalls nach Akteneinsicht gemacht werden. Die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt zwei Wochen.    

   







Florian Haußleiter ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

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