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Rechtsanwalt

Florian Schmidt

Rechtsanwälte Dorilies Schmidt-Paepcke & Florian Schmidt
Rechtsanwälte Dorilies Schmidt-Paepcke & Florian Schmidt

Fachanwalt für

  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Rechtsgebiet

  • Erbrecht
Über 24 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2000 und über 24 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
CL
von C. L. am 13.08.2021 um 18:05 Uhr
Beratung bei Immobilienkauf
Allgemeine Rechtsberatung

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Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zeichnet sich Rechtsanwalt Florian Schmidt durch eine hohe Beratungsqualität und eine rasche Bearbeitung Ihres rechtlichen Streitfalls aus. Ihm sind außerdem standesrechtliche Korrektheit sowie die Vermittlung von Rechtssicherheit ein sehr wichtiges Anliegen.

Bei seiner Tätigkeit konzentriert sich Rechtsanwalt Schmidt neben dem Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts auch auf das Erbrecht. Bei Bedarf arbeitet er darüber hinaus mit verschiedenen Münchner Steuerberatern zusammen.

Rechtsanwalt Florian Schmidt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Herr Schmidt ist seit dem Jahr 2000 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und trat noch im gleichen Jahr in die bereits von seinem Großvater gegründete, heutige Kanzlei Rechtsanwälte Dorilies Schmidt-Paepcke - Florian Schmidt als Sozius ein. Er darf sich inzwischen zudem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht nennen. 

Fachanwaltliche Unterstützung im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Schmidt berät als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gleichermaßen Mieter und Vermieter. Er befasst sich mit der Gestaltung, Prüfung und Beendigung von Mietverträgen oder klärt rechtliche Fragen in Verbindung der langfristigen Befristung eines Mietvertrags. Außerdem setzt sich Rechtsanwalt Schmidt für Sie als Mieter mit unrechtmäßig einbehaltenen Kautionen sowie Schönheitsreparaturen auseinander und unterstützt Sie umfassend bei vorhandenen Mietschulden sowie Räumungsschutzanträgen.

Andererseits hilft Rechtsanwalt Schmidt Ihnen als Vermieter bei der Bonitätsprüfung von Mietern, erstellt für Sie Betriebskostenabrechnungen oder setzt in Ihrem Auftrag eine Mieterhöhung durch. Aber auch bei der Eintreibung von offenen Mieten sowie Betriebskosten können Sie sich vertrauensvoll an ihn wenden.

Zudem ist Ihnen Rechtsanwalt Schmidt als Wohnungseigentümer ebenso bei sämtlichen Belange des Wohnungseigentumsrechts behilflich. Er unterstützt Sie bei Auseinandersetzungen mit anderen Eigentümern oder der zuständigen Hausverwaltung und beschäftigt sich darüber hinaus mit Wohngeldabrechnungen, den Beschlüssen einer Eigentümerversammlung oder angrenzenden nachbarrechtlichen Fragen.

Erbrecht – rund um letztwillige Verfügungen und das Thema Vermögensübergang

Rechtsanwalt Schmidt unterstützt Sie bei der Gestaltung sämtlicher letztwilliger Verfügungen wie Testamente oder Erbverträge und hilft Ihnen außerdem weiter, wenn Sie Ihre Firma durch das Treffen einer geeigneten Nachfolgeregelung in gute Hände geben möchten.

Jedoch steht er Ihnen ebenso im Erbfall bei. Rechtsanwalt Schmidt berät Sie fundiert zu der Frage, ob es sinnvoll ist, die Erbschaft anzunehmen oder ob Sie das Erbe besser ausschlagen sollten, und klärt zudem Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Testamentsauslegung oder der zu zahlenden Erbschaftssteuer. Darüber hinaus setzt er für Sie gerne auch Ihre bestehenden Erbansprüche oder Pflichtteilsansprüche durch. 

Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter der angegebenen Rufnummer gebeten. Gerne können Sie auch die Terminvorbereitung auf dem Profil nutzen.

Florian Schmidt ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

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  • Deutsch

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