Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Berger
Rechtsanwalt

Frank Berger

Fachanwalt für

  • Strafrecht

Rechtsgebiete

  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
SB
von S. B. am 05.04.2024 um 11:40 Uhr
Kündigung Mietverhältnis
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

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Herr Rechtsanwalt Frank Berger

ist selbständiger Rechtsanwalt seit 2006 in eigener Kanzlei und  Fachanwalt für Strafrecht.

•  Strafrecht: 

Strafverteidigung im Ermittlungs- und Strafverfahren: Als erfahrener Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht verfügt Herr Rechtsanwalt Frank Berger über die nötigen theoretischen und praktischen Erfahrungen, um Sie zielführend durch das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren hindurch optimal zu vertreten. Er steht Ihnen bei Vernehmungen zur Seite, entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie und setzt sich engagiert für Ihre Rechte ein. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei den Bereichen Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht zuteil, selbstverständlich nimmt er sich Ihrer Interessen jedoch ebenso professionell in alle anderen Deliktsbereichen an.

•  Ordnungswidrigkeitenverfahren: 

Herr Rechtsanwalt Frank Berger unterstützt Sie bei der Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Dies können beispielsweise Verstöße im Straßenverkehr sein (Bußgeldverfahren, Verhängung von Fahrverboten, etc.). 

Gegen Unternehmen werden immer häufiger Geldbußen verhängt.

Wichtig ist bei gegen Personen geführten Verfahren immer zunächst zu schweigen.

In allen Verfahren ist es wichtig, so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

•  Zwangsvollstreckungsrecht: 

Durchsetzung Ihrer Forderungen durch Erstellung von Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheiden 

Einleitung von Zwangsversteigerungen und weitere Vertretung im Versteigerungsverfahren,

Durchsetzung der Zwangsvollstreckung von Geldforderungen (beispielsweise mit Kontopfändungen)

Beauftragung von Gerichtsvollziehern zur Räumng von Wohnungen, zur Abnahme der Vermögenauskunft der Schuldner, Einholung von Drittauskünften  

•  Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht:

Mieterschutz:
 Im Rahmen von Wohnraummietverträgen bestehen gewisse Schutzvorschriften, die einem Mieter zugutekommen. Insbesondere gibt es Widerspruchsrechte im Rahmen einer Kündigung und gesetzliche Regelungen zu geforderten Schönheitsreparaturen oder falscher Betriebskostenabrechnung. Bei Gewerberaummietverhältnissen sind die gesetzlichen Vorschriften ebenso zu berücksichtigen. Wir beraten Sie bei Fragen zu diesen genannten Angelegenheiten, als auch bei Fragen zu Mieterhöhungen, Untervermietung oder Mietaufhebungsvertrag. Unter gewissen Voraussetzungen steht dem Mieter ein Recht auf Mietminderung zu, die in engen Grenzen zu prüfen sind. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in diesen Fragen beratend und gestaltend zur Seite.

Beratung des Vermieters:
Beratend stehen wir Ihnen umfassend zur Seite bei der Ausarbeitung und Gestaltung von Mietverträgen. Ein Mietvertrag kann schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. Bei Abschluss des Mietvertrages sollten bestimmte Inhalte aufgenommen werden, wie die Parteien, das Mietobjekt, die Mietdauer, der Mietzweck und die Miethöhe. In diesem Zusammenhang darf angemerkt werden, dass eine Prüfung Ihres Mietvertrages erforderlich sein kann, sollten unwirksame Vertragsklauseln im Raum stehen.
 Mietverhältnisse können nach den gesetzlichen Vorschriften ordentlich gekündigt, als auch unter gewissen Voraussetzungen außerordentlich gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Empfänger im Original zugehen. Sollte eine Kündigung zu Unrecht ausgesprochen werden, so ist die Rücksprache mit einem Anwalt unerlässlich. Der Vermieter kann nach einer Kündigung eine Räumungsklage gegen den Mieter anstreben, sollte die Mietwohnung nicht ordnungsgemäß geräumt werden. Dabei muss der Vermieter in Vorleistung gehen, auch was die später folgenden Gerichtsvollzieherkosten angeht. Diese Kosten können im Rahmen einer Räumungsklage tituliert werden. Laufen erhebliche Mietrückstände auf, so steht Ihnen als Vermieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Zudem ist zu raten, die Rückstände gerichtlich titulieren zu lassen. Häufiger Streitpunkt zwischen den Mietparteien ist die Pflicht zur Schönheitsreparatur oder Renovierung. Anwaltliche Beratung ist bei diesen Streitpunkten von Vorteil, um vor allem die aktuelle Bundesgerichtshofrechtsprechung zu berücksichtigen und auch zukünftige Verhaltensweisen von Mieter und Vermieter zweifelsfrei zu regeln.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.anwalt-ulm.com

Frank Berger ist gelistet in Rechtsanwälte Ulm und Rechtsanwälte Deutschland.

Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Urkunde Fachanwalt für Strafrecht

    Urkunde Fachanwalt für Strafrecht

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Urkunde Fachanwalt für Strafrecht

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
  • Verein für Bewährungs- und Straffälligenhilfe

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