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EK

von E. K. am 19.03.2024 um 20:22 Uhr

Insolvenz Modebranche
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Sehr strukturiert und fachlich mit sehr viel Erfahrung alle anfallenden Arbeiten und Punkte erledigt. Dies alles mit sehr viel Menschlichkeit. Herrn Löwe, können wir absolut weiterempfehlen !
Das Unternehmen vertrieb DOB über die Grenzen Europas hinaus. Der Geschäftsbetrieb war nicht eingestellt, 12 Mitarbeitern war nicht gekündigt. Das Unternehmen war zahlungsunfähig. Eine vorinsolvenzrechtliche Unternehmenssanierung mit Hilfe eines Restrukturierungsplanes konnte nicht entwicklet werden. Auch schieden Sanierungsvarianten im eröffneten Insolvenzverfahren aus. Damit blieb nur der Insolvenzeröffnungsantrag. Das Gericht ist der Anregung der Schuldnerin gefolgt und hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Für die Geschäftsführung ergeben sich erhebliche Haftungsrisiken aus dem Gesichtspunkt der Insolvenzverschleppung. Außerdem hat die Geschäftsführung Banken und sonstigen Finanziers persönliche Sicherheiten bestellt. Damit zeichnet sich ab, dass die Unternehmensinsolvenz auch zur privaten Insolvenz der Geschäftsführer führen wird.
Es kann aus Sicht des Beraters nur dringend geraten werden, Zahlungsschwierigkeiten ernst zu nehmen und sich rechtzeitig fachliche Unterstützung durch einen insolvenzerfahrenen Berater zu holen. Insbesondere sollten in einer Unternehmenskrise weitere Fremdmittel nur aufgenommen werden, wenn es einen tragfähigen Restrukturierungsplan gibt. Alles andere wird nicht zum Erfolg führen und führt zur Insolvenzverschleppung.
DK

von D. K. am 01.03.2024 um 00:46 Uhr

Insolvenzantrag
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Löwe ist immer für mich erreichbar und meine Fragen werden zeitnah beantwortet. Ich werde stets kompetent und schnell beraten. Ich kann Herrn Löwe nur weiter empfehlen!
Wieder geht es um die Frage der Angemessenheit der richterlichen Entscheidung, ein gerichliches Schuldenbereingungsverfahren durchzuführen. Diese richterliche Entscheidung ist eine Prognoseentscheidung.
Der Richter hat zu prognostizieren, ob ein gerichtlicher Schuldenbereinigunsgversuch eefolgreich sein wird.
Davon kann dann nicht auszugehen werden, wenn alle Gläubiger im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch alle Gläubiger nein sagen und für das gerichtliche Verfahren der gleiche Schuldenbereinigungsplan unverändert noch einmal präsentiert wird.
TT

von T. T. am 23.02.2024 um 09:35 Uhr

Gerichtliche Schuldenbereinigung
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Ra Frank Löwe hat uns im Rahmen einer gerichtlichen Schuldenbereinigung professionell und kompetent unterstützt und beraten. Wir können Herrn Ra Frank Löwe besten Gewissens nur empfehlen.
In den von mir betreuten Verfahren gehen die Gericht vermehrt den Weg, eine gerichtliche Schuldenbereinigung zu versuchen. Es stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit.
Wenn eine außergerichtliche Schuldenbereinigung gescheitert ist, weil kein Gläubiger zusgestimmt hat, und für das gerichliche Schuldenbereinigungsverfahren kein neuer Vorschlag unterbreitet wird, stellt sich auch die Frage, ob das Insolvenzgericht sein Ermessen, eine gerichtliche Schuldenbereinigung zu versuchen oder das Insolvenzverfahren zu eröffnen, ordnungsgemäß ausgeübt hat? M. E. nicht.
Es gibt nur eine erhebliche zeitliche Verzögerung, die den Schuldner über Gebühr belastet.
Deshalb ist es wichtig, schon mit dem Insolvenzeröffnungsantrag alle Argumente vorzutragen, die gegen den voraussichtlichen Erfolg eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens sprechen.
MT

von M. T. am 13.02.2024 um 12:38 Uhr

Insolvenzberatung
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Löwe hat uns sehr professionell und gewissenhaft betreut . Er hat die Vorbereitung zur Insolvenz mit uns vorbereitet und wird durchgeführt . Wir haben uns in dieser schwierigen Phase sehr gut beraten gefühlt .
Die Insolvenz betrifft eine Transportgesellschaft mit einer zweistelligen Anzahl ungekündigter Mitarbeitern. Während der Insolvenzvorbereitung sind Sanierungsverhandlungen mit Gläubigern gescheitert. Zudem sind die Transportlizenzen ausgelaufen. Eine Neubeantragung der Lizenzenhätte nur bei erfolgreichen Sanierungsbemühungen wirtschaftlich Sinn gemacht. Eine Betriebsfortführung war ohne Lizenzen nicht mehr darstellbar.
Versucht worden ist, den Mitarbeitern Vorschüsse auf ihnen zustehendes Insolvenzgeld zu vermitteln. Die Agentur für Arbeit gewährt Vorschüsse aber leider nur im Falle einer Betriebsforführung. So blieb nichts anderes, als den Mitarbeitern zu kündigen und sie unwiderruflich freizustellen, um sie schnell in den Bezug von ALG zu bekommen.
EM

von E. M. am 22.01.2024 um 14:27 Uhr

Sehr schlecht!
Allgemeine Rechtsberatung
Ich habe lediglich nach dem Titel und dem Absatz eines juristischen Dokuments gefragt, aber statt einer Antwort erhielt ich nur eine bedeutungslose Wortfolge, die nichts mit meiner Frage zu tun hatte.
Die Bewerterin hat gefragt: "welche Dokument (wer oder was) und seit wann es Richtern erlaubt, Entscheidungen höherer Gerichte für ihre eigenen Beschluss heranzuziehen. GG, Art.97(1) heißt es eindeutig, dass Richter nur dem Gesetz (und nicht Entscheidungen) unterworfen sind. GG Art.98(2) sieht Strafmaßnahmen bei Verstößen gegen Art. 97 Abs. 1 GG vor."
Diese Frage dokumentiert ein gravierendes Unverständnis uneres Systems der Rechtsprechung.
Ich habe versucht, Verständnis zu dem System zu vermitteln,soweit das als gebührenfreie Antwort vertretbar ist. Die Antwort mag nicht befriedigt haben. Die Bewertung ist unsachlich und sehr diffamierend.
HM

von H. M. am 19.01.2024 um 19:24 Uhr

Freundlich, Nett und schnell bearbeitet
Allgemeine Rechtsberatung
Freundlich, Nett und schnell bearbeitet Immer erreichbar
HG

von H. G. am 08.12.2023 um 17:41 Uhr

Gute, schnelle und sachliche Beratung
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
In unserem Fall sehr schnelle und gründliche Reaktion, die wir gerne weiter empfehlen. Hans Geldmacher
Bei der Vorbereitung von Insolvenzeröffnungsanträgen für Kapitalgesellschaften sollten immer auch die möglichen Haftungsrisiken der Geschäftsführer(innen) herausgearbeitet werden.
Diese lassen sich bei haftungsbegründenden Sachverhalten in der Regel nicht mehr aus dem Weg räumen.
Solche Risiken zu kennen und anzusprechen, ist aber erforderlich, um die Zukunft der Geschäftsführer(innen) möglichst risikoarm zu gestalten.
Beispiel: Ein mit Haftungsrisiken belastetes Gesellschaftsorgan, sollte nicht Gesellschafter einer Folgegesellschaft werden. In die Gesellschaftsanteile könnte vollstreckt werden.
TS

von T. S. am 30.11.2023 um 17:13 Uhr

Insolvenzeröffnungsantrag
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Löwe war von Anfang an hochprofessionell und zu Jederzeit erreichbar. Seine Tipps sind Gold wert! Die Abwicklung der Insolvenz lief reibungslos und zügig. Kann Jedem der in diese Situation kommt nur raten mit Hr. Löwe zusammenzuarbeiten.
Kompliziert verhalten sich oft die Insolvenzgläubiger. Auskünfte werden spät oder auch garnicht, bzw. unvollständig erteilt. Dabei besteht ein Rechtsanspruch des Schuldners auf Mitteilung der aktuellen Gläubigerforderungen, deren Zusammensetzung als auch auf Vorlage von Beweismitteln. Denn auch ein außergerichtliches Schuldenbereionigungsverfahren entbindet den Schuldner nicht davon zu prüfen, ob die behaupteten Forderungen korrekt ermittelt sind. Diese Prüfung dient der Sicherheit aller Gläubiger.
RB

von R. B. am 06.07.2023 um 10:34 Uhr

Erbschaftsrecht und allgemeine juristische Fragen
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr kompetente und ausführliche Beratung. Für jeden Laien schwierige juristische Sachverhalte wurden mir gut verständlich erläutert und erklärt. Herr Löwe hat mir nicht nur bei allgemeinen Rechtsfragen, sondern auch bei schwierigen Erbschaftsauseinandersetzungen verlässlich und zügig geholfen.
Erbengemeinschaften auseinanderzusetzen erfordert Geduld und eine mediative Kommunikation. Es geht nicht nur um Rechtsfragen, sondern auch um persönliche Befindlichkeiten und auch Misstrauen. Testamentarische Erben waren Kinder und, für ein verstorbenes Kind, dessen Enkel. Es war nicht nur die Erbquote zu ermitteln. Zu berücksichtigen waren Pflichtteilsergänzungsansprüche wegen lebzeitiger Zuwendungen der Erblasserin. Deshalb war eine Vergleichsrechnung - testamentarische Erbquote zu dem fiktiven Pflichtteilsanspruch - zu erstellen. Daraus ergaben sich dann zu Gunsten der Enkel zusätzliche Pflichtteilsrestansprüche.
AB

von A. B. am 24.05.2023 um 09:08 Uhr

Vorwurf Insolvenzverschleppung
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Löwe bleibt am Ball und kämpft, seinem Namen gerecht werdend, für die Interessen seiner Mandanten.
Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung ist immer wieder Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen gegen Geschäftsführer. In vielen Fällen ist der Vorwurf berechtigt, Es droht also Strafe und das Verbot, als Geschäftsführer tätig werden zu dürfen. Die Verteidigungsstrategie solte dann darauf gerichtet sein, eine Einstellung des Strafverfahrens gegen Auflagen (meistens Zahlungen an karitative Einrichtungen) zu erreichen. Damit können dann eine Vorstrafe und ein Berufsausübungsverbot verhindert werden.
Das ist auch in diesem Fall gelungen.