Fachanwalt für
- Arbeitsrecht
- Strafrecht
Über 14 Jahre Berufserfahrung
Über mich
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bei meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht zählen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und Betriebsräte zu meinen Mandanten, die ich außergerichtlich wie gerichtlich in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten betreue, berate und vertrete. Dabei erachte ich es als großen Vorteil, beide Perspektiven gut zu kennen und die eine, wie die andere Seite regelmäßig zu vertreten.
Den Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet der Kündigungsschutz.
Meine Tätigkeit im Individualarbeitsrecht umfasst:
- Kündigungsschutzklagen
- Entfristungsklagen
- Aufhebungsverträge (Gestaltung, Prüfung und Verhandlung)
- Arbeitsverträge (Gestaltung, Prüfung und Verhandlung)
Mein Spezialgebiet ist das Recht der
- Geschäftsführerdienstverträge.
Immer, wenn es um den Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH geht, läuft vieles anders als im "normalen Arbeitsrecht". Dies ist bereits in der Doppelstellung des GmbH-Geschäftsführers begründet, die sich aus Organstellung und Anstellungsverhältnis ergibt. So wird über die Kündigung eines Geschäftsführers auch nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor den Zivilkammern des örtlich zuständigen Landgerichts gestritten. Schon wegen der damit verbundenen deutlich höheren Prozesskosten kommt dem Aufhebungsvertrag bei der Beendigung von Geschäftsführeranstellungsverhältnissen in der Praxis besondere Bedeutung zu.
Meine Tätigkeit im Kollektivarbeitsrecht umfasst:
- arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Betriebsvereinbarungen
- Einigungsstellen
So berate ich die Betriebsräte verschiedener Firmen aus dem Großraum Frankfurt und vertrete diese bei Bedarf auch immer wieder im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, in Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen und vor der Einigungsstelle.
- Schulung im Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht
Auf Anfrage schule ich Personalabteilungen und Betriebsräte im Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht.
Gibt es Fälle aus dem Bereich des Arbeitsrechts die ich nicht übernehme?
Ja, die gibt es: Ich übernehme keine Mobbingfälle und keine isolierten Zeugnisklagen.
Mit isolierter Zeugnisklage ist gemeint, dass das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist, ohne dass die Kündigung (noch) im Streit steht und lediglich über Erteilung oder Inhalt eines Zeugnisses gestritten wird oder dass das Arbeitsverhältnis noch fortbesteht und lediglich über Erteilung oder Inhalt eines Zwischenzeugnisses gestritten wird. Immer wenn im Rahmen eines Kündigungsschutzstreits auch über ein Zeugnis gestritten wird, vertrete ich diesen Anspruch meiner Mandanten natürlich mit.
Fachanwalt für Strafrecht
Die zusätzliche Kompetenz als Fachanwalt für Strafrecht erweist sich insbesondere in den Fällen als großer Vorteil, in denen strafrechtliche Ermittlungsverfahren und arbeitsrechtliche Streitigkeiten ineinander greifen. Nicht selten kommt es vor, dass die vorgeworfenen Verfehlungen, die einen Arbeitgeber etwa zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung veranlassen, auch eine strafrechtliche Dimension haben und zur Aufnahme von Ermittlungen durch die Polizei führen.
Von hoher Brisanz sind darüber hinaus jene Fälle, in denen der Arbeitgeber – meistens größere Unternehmen – interne Ermittlungen anstrengen und ihre Arbeitnehmer durch Vorgesetzte oder Mitarbeiter der Compliance-Abteilung vernehmen lassen. Dies führt für die Angestellten zu dem Dilemma, dass sie zwar in der Position eines Beschuldigten gegenüber offiziellen Stellen von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen könnten, ein Arbeitgeber jedoch von seinen Mitarbeitern in aller Regel die uneingeschränkte Kooperation bei der Sachverhaltsaufklärung verlangen kann und ein Schweigen de facto als Schuldeingeständnis interpretieren wird. Dieses Spannungsverhältnis führt zu einem nur schwer lösbaren Zielkonflikt. In derartigen Fällen gilt es – oft auf unbefriedigender Informationsbasis – zu einem frühen Zeitpunkt eine Strategie zu entwickeln, um diese im weiteren Verfahrensablauf möglichst stringent zu verfolgen.
Zur meiner Person
Ich bin gebürtiger Frankfurter und studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt und an der Università degli Studi di Milano. Anschließend absolvierte ich das Rechtsreferendariat am Landgericht Wiesbaden sowie am Berliner Kammergericht und wurde nach erfolgreichem Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens im Jahr 2010 ich als Rechtsanwalt zugelassen.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Italienisch
- Griechisch
Recht international
- Deutsches Recht
- Schweizer Recht
Mitgliedschaften
- Hessische Fachanwälte für Arbeitsrecht e.V.
Kontaktdaten von Dr. Frederic Raue
Gluckstraße 21, 60318 Frankfurt am Main
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