Profil-Bild Rechtsanwalt Friedrich Bernreuther
Rechtsanwalt

Friedrich Bernreuther

Fachliche Kompetenz zahlt sich langfristig aus. Charme muss hinzukomen.

Rechtsgebiete

  • Markenrecht
  • Urheberrecht & Medienrecht
  • Designrecht

Rechtsanwalt Friedrich Bernreuther ist vorwiegend zugunsten von Unternehmern bei der Verwirklichung deren Belange auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes (MarkenR; UWG etc.) tätig. Stete Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung – die Handlungsmöglichkeiten gerade der Unternehmer ändern sich aufgrund des Internets – ist erforderlich und wird gewährleistet. Ziel ist es, dass der Mandant auch später mit der Leistung von Rechtsanwalt F. Bernreuther zufrieden ist.


Rechtsanwalt Friedrich Bernreuther ist auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes und damit dem Markenrecht, dem Recht gegen den unlauteren Wettbewerb, dem Kartellrecht, dem Designrecht, ferner dem Urheberrecht, dem Äußerungsrecht und dem Recht der unternehmesbezogen verwendeten AGB tätig. Die Ziele des Mandanten auf diesen Gebieten zu verwirklichen erfordert es, zum einen unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten anzubieten. Bereits insoweit bleibt immer der Mandant im Mittelpunkt der Zusammenarbeit. Zum anderen ist wegen des Internetbezugs der genannten Gebiete stete Kenntnis der neuesten BGH-Rechtsprechung erforderlich, verwirklicht durch fortlaufende Besuche von Fortbildungsveranstaltungen. Auf diese doppelte Weise wird am ehesten der Anspruch erreicht, dass der – regelmäßig unternehmerisch tätige – Mandant von der erbrachten Leistung überzeugt bleibt.

Herr Bernreuther studierte Rechtswissenschaften in Würzburg sowie München. 1983 wurde das I., 1986 das II. Juristische Staatsexamen absolviert, jeweils in München. Sodann als Jurist in einem Münchener Unternehmen, anschließend bei der Wettbewerbszentrale (Leiter der Zweigstellen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt) tätig. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft geschah im Jahr 1993.

2001 erfolgte der Eintritt in die Kanzlei Braun Preiß, die seit 2004 unter „CUROS Rechtsanwälte" firmiert. Im Jahr 2009 wurde Rechtsanwalt Bernreuther Partner. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen und insoweit – als einziger Autor eines Aufsatzes – in der Gesetzesbegründung zum neuen UWG (2004) zitiert.


Markenrecht – mit Ihrer Marke wird Ihr Unternehmen identifiziert

Rechtsanwalt Bernreuther unterstützt Sie, welche von Ihnen ins Auge gefassten Marken auf welche Weise eintragungsfähig sind und wie Sie sich gegen andere Marken so abgrenzen, damit Ihr geschäftlicher Erfolg erhalten und Angriffe vermieden werden. Er verteidigt Ihre Marke gegenüber ungerechtfertigten Angriffen und setzt Ihre Rechte im Verletzungsfall mittels Unterlassung und Verlangen von Schadensersatz durch. Zusätzlich kann es um Fragen des Lizenzvertragsrechts gehen.

Lauterkeitsrecht – das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Rechtsanwalt Bernreuther setzt Ihre Rechte bei Wettbewerbsverstößen Ihrer Mitbewerber durch oder verteidigt Ihre Rechte, wenn Sie wegen angeblichen Wettbewerbsverstoßes abgemahnt oder verklagt wurden. Wichtig und eher Experten geläufig ist das Wettbewerbsverfahrensrecht, mit dessen Hilfe wichtige Erfolge erzielbar sind. Manchmal hilft auch der Gegenangriff (Gegenabmahnung; eigene Klage gegen den Mitbewerber).

Kartellrecht – keine unzulässige Handlungsbeschränkung zulassen

Viele Verträge enthalten unzulässige Handlungsbeschränkungen, ohne dass dies die Parteien, häufig aber auch, ohne dass dies die Richter merken. Das Kartellrecht ist immer noch weitgehend terra incognita. Marktmißbrauch, marktbeherrschende Stellung kommen als Gradmesser der Bewertung hinzu. Das Kartellrecht ist also nicht lediglich eine Rechtsmaterie, die Großkonzerne betrifft. Jedes vertragliche Konkurrenzverbot hat bereits kartellrechtliche Bezüge. Diese zu Ihren Gunsten zu wahren, sind Aufgabe und Kompetenz von Rechtsanwalt Bernreuther.

Designrecht – wenn es um Ihr Designs geht

Rechtsanwalt Bernreuther setzt sich für Sie in sämtlichen Konfliktlagen in Zusammenhang mit Ihrem Design oder - auf europäischer Ebene – mit Ihrem Gemeinschaftsgeschmacksmuster ein. Dies betrifft zunächst bereits die Anmeldung beim DPMA oder beim EUIPO, ferner die Verneinung der Schutzfähigkeit des fremden Designs im Fall des unberechtigten Angriffs, ferner die Bejahung der Schutzfähigkeit (Neuheit; Eigenart) Ihres Designs. Erneut kann es um Fragen des Lizenzvertragsrechts gehen.

Urheberrecht und Medienrecht – häufig geht es bei Rechtsverletzungen im Internet um Fragen des Urheberrechts

Egal ob es beispielsweise um da Hochladen von Filmen oder von Musik (Stichwort: Filesharing in Tauschbörsen) im Internet geht, um über das Urheberrecht geschützte Designs, das Foto- und Bildrecht etc., Rechtsanwalt Bernreuther beschäftigt sich mit Urheberrechtsverletzungen und setzt Ihre Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche mittels Abmahnung und Klage für Sie durch oder wehrt solche gegen Sie gerichtete Forderungen ab. Auch hier kann es um Fragen des Lizenzvertragsrechts gehen.

Äußerungsrecht – immer im Spanungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht stehen

Zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht ist stets eine Abwägung erforderlich. Rechtsanwalt Bernreuther unterstützt Sie umfassend hierbei und klärt, ob ein Werturteil oder Tatsachenangabe – mit evtl. ganz unterschiedlichen Rechtsfolgen – vorliegt, ob Gegenstand der Äußerung nur noch die Herabsetzung (unzulässige Schmähkritik) ist, ob die Äußerung privilegiert, weil in einem Verfahren getätigt ist, ob Besonderheiten bei Meinungsäußerungen von bzw. gegenüber juristischen Personen zu beachten sind etc. In all diesem Fällen sind Sie bei ihm genau richtig.

AGB-Recht – fachkundige Unterstützung für Unternehmen

In diesem rechtlichen Bereich sind wichtig die Frage der Zulässigkeit von Haftungsbegrenzungen, der Vereinbarung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte, der örtlichen Zuständigkeit des für den Geschäftssitz zuständigen Gerichts, die Vereinbarung, welches Recht zu Anwendung kommt etc. Rechtsanwalt Bernreuther überprüft Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf deren Zulässigkeit, er unterstützt Sie bei der Gestaltung Ihrer künftigen AGB und hilft Ihnen, auf welche Weise am besten unzulässige AGB Ihrer Mitbewerber angreifbar sind.


Weitere Informationen finden Sie unter: www.curos-recht.de

Friedrich Bernreuther ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Liste der Veröffentlichungen

    Liste der Veröffentlichungen

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Liste der Veröffentlichungen
  • Erwähnung von RA Bernreuther in der Gesetzesbegründung zum UWG - als einziger Anwalt

    Erwähnung von RA Bernreuther in der Gesetzesbegründung zum UWG - als einziger Anwalt

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Erwähnung von RA Bernreuther in der Gesetzesbegründung zum UWG - als einziger Anwalt

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
  • Arbeitskreis Wettbewerbs- und Markenrecht Westfalen-Lippe e.V.

Bewertungen

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Mo.–Do.
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Fr.
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