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Rechtsanwalt

Friedrich Weiss

Rechtsanwaltskanzlei Friedrich Weiss
Rechtsanwaltskanzlei Friedrich Weiss

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Über 31 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 1993 und über 31 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.


Herzlich willkommen bei Rechtsanwalt Friedrich Weiss in Halle (Saale)! 



Rechtsanwalt Weiss war in den Steuerabteilungen unterschiedlicher Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig und wirkte als Partner verschiedener Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien. Er berät neben Privatleuten vor allem Unternehmen des privaten und des öffentlichen Rechts, sowie gemeinnützige und kommunale Organisationen in verschiedenen Rechtsgebieten. Rechtsanwalt Weiss befasst sich bereits seit 1990 intensiv mit den juristischen sowie steuerlichen Problemen in den neuen Bundesländern.

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist er Autor zahlreicher Fachbeiträge in wirtschaftsnahen Magazinen und hält regelmäßig Vorträge für Banken sowie deren Kunden, Industrie- und Handelskammern sowie andere Organisationen.




Rechtsanwalt Friedrich Weiss 




Arbeitsrecht 

Rechtsanwalt Weiss vertritt in arbeitsrechtlichen Belangen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte. Er beschäftigt sich mit der Ausgestaltung sowie Überprüfung von Arbeitsverträgen und setzt sich mit Kündigungen sowie Abmahnungen auseinander. Rechtsanwalt Weiss steht auch bei Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat sowie Arbeitgeber zur Verfügung und klärt andere betriebsverfassungsrechtliche Streitfälle. 


Erbrecht

In erbrechtlichen Belangen vertritt Rechtsanwalt Weiss Privatpersonen und Unternehmen sowie deren Gesellschafter gleichermaßen. Er kümmert sich um die Ausgestaltung von Testamenten sowie Erbverträgen und berät zur gesetzlichen Erbfolge. Außerdem steht Rechtsanwalt Weiss in Erbauseinandersetzungen zur Verfügung und befasst sich mit Rechtsfragen rund um das Thema Unternehmensnachfolge bzw. Betriebsnachfolge. 


Steuerrecht 

Rechtsanwalt Weiss hat im Steuerrecht den Fachanwaltslehrgang erfolgreich abgeschlossen. Er bietet sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen professionelle Konzepte für ihre Anliegen im steuerrechtlichen Bereich. Rechtsanwalt Weiss ist bei der Erstellung von Jahresabschlüssen sowie Steuererklärungen behilflich und beschäftigt sich mit der Vertragsgestaltung unter steuerlichen Aspekten. Außerdem kümmert er sich um die Wahrnehmung der Interessen seiner Mandanten in Einspruchs- oder Klageverfahren.


Kommunales Wirtschaftsrecht 

Rechtsanwalt Weiss betreut Mandanten in sämtlichen Streitfällen des kommunalen Wirtschaftsrechts. Während er früher in erster Linie als Gutachter tätig wurde, und dann eher die forensische Tätigkeit im Vordergrund stand, wird er nun vor allen Dingen beratend für kommunale Organisationen tätig. Rechtsanwalt Weiss befasst sich u. a. mit Projekten im Public Private Partnership. Hierunter versteht man eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen dem Staat sowie Unternehmen der Privatwirtschaft in Form einer Zweckgesellschaft. 


Zivilrecht 

Das Zivilrecht behandelt sämtliche Rechtsbeziehungen von natürlichen sowie juristischen Personen untereinander. Rechtsanwalt Weiss klärt privatrechtliche Fragen und überprüft Verträge. Er kümmert sich um die individuelle Ausgestaltung von Verträgen und sorgt für die Durchsetzung der daraus resultierenden Ansprüche seiner Mandanten. 



Besuchen Sie gerne auch das weitere Profil von Rechtsanwalt Weiss über Handels- u. Gesellschaftsrecht bei anwalt.de.


Friedrich Weiss ist gelistet in Rechtsanwälte Halle (Saale) und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Wirtschaftsrat der CDU e.V. Mitglied Landesvorstand Sachsen Anhalt
  • Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDUCSU Mitglied Landesvorstand Sachsen Anhalt

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