Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Georg Klein
Rechtsanwalt

Dr. Georg Klein

Kanzlei Georg Klein
Kanzlei Georg Klein

Fachanwalt für

  • Baurecht & Architektenrecht

Rechtsgebiete

  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Maklerrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
Über 14 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2010 und über 14 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
MA
von M. A. am 05.01.2022 um 13:30 Uhr
Prüfung Hausbauvertrag
Baurecht & Architektenrecht

Alle Bewertungen anzeigen (7)

Herzlich Willkommen bei Rechtsanwalt Dr. Georg Klein!

Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht 

wenn Sie auf die Kanzlei Klein aufmerksam geworden sind, suchen Sie eine anwaltliche Beratung und Interessenvertretung im Bau- und Immobilienbereich. Warum Sie mit uns in Kontakt treten sollten, lässt sich wie folgt auf den Punkt bringen: 165.000 zugelassene Rechtsanwälte, 55.000 Fachanwälte und 24 Fachanwaltschaften bestätigen die Ausdifferenzierung des Anwaltsmarktes. Grund hierfür sind die Anforderungen, die der Rechtsmarkt heute an die Anwaltschaft stellt. Gefragt sind ein direkter Zugang zur Dienstleistung und ein Höchstmaß an Expertise. Gefragt ist der Spezialist. Diesen Bedürfnissen werden wir gerecht mit einem bedingungslosen Fokus auf einen eng umgrenzten Tätigkeitsbereich und einem bewussten Bekenntnis zur Einzelkanzlei – das Anwaltsgeschäft war und wird es immer sein: ein Personengeschäft. 

Im Bau- und Immobilienrecht unterstützen wir unsere Mandanten bei allen Fragen, die sich während des Immobilien-Lebenszyklus ergeben. Bei der Beschaffung des öffentlichen Baurechtes, der Vertragsgestaltung im bau- und architektenrechtlichen Bereich, der baubegleitenden Rechtsberatung oder bei Gewährleistungsfragen aufgrund von Baumängeln vertrauen unsere Mandanten auf unsere langjährige Erfahrung und ausgewiesene Expertise. Ebenso bei der Immobiliennutzung oder bei Grundstücksfragen im Bereich des Immobilienkaufrechtes schätzen unsere Mandanten unser Urteil, greifen in Fällen der Vertragsgestaltung auf unser Dienstleistungsangebot zurück oder suchen Unterstützung bei streitigen Auseinandersetzungen.


Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Für mietrechtliche Belange bin ich Ihr idealer Ansprechpartner in Limburg an der Lahn. Sie sind Mieter und müssen sich wegen Modernisierungsmaßnahmen mit dem Vermieter herumärgern? Als Vermieter stehen Sie vor Schwierigkeiten wegen Mietnomaden? Sie streiten sich über Betriebskostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen oder Mietminderungen? Zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden – schnell und effektiv helfe ich Ihnen, Ihr Problem langfristig erfolgreich zu lösen.

Allgemeines Vertragsrecht

Sie benötigen eine fundierte und kompetente Rechtsberatung bezüglich des Allgemeinen Vertragsrechts? Treten Sie gerne mit mir in Kontakt, wenn Sie beispielsweise den Abschluss sowie die gewissenhafte Überprüfung von rechtssicheren Verträgen, wie z. B. Mietverträgen, Kaufverträgen oder auch Eheverträgen, wünschen. Außerdem erläutere ich Ihnen ausführlich den rechtlichen Rahmen, wenn es umRücktritt, Garantie oder Preisminderung geht. Des Weiteren berate ich Sie ausführlich rund um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Ferner können Sie sich auf mich verlassen, falls Sie ein Vertragsverhältnis kündigen möchten.

Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Wenn Sie Beratung zum Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie benötigen, ein Grundstück oder eine Immobilie bewertet werden soll, einen Grundbucheintrag tätigen oder löschen lassen möchten u. v. m., stehe ich als Rechtsanwalt und Ansprechpartner selbstverständlich zur Verfügung.

Im Rahmen des Grundstücksrechts und Immobilienrechts entstehen oftmals auch Auseinandersetzungen mit Nachbarn, z. B. was den Bebau eines Grundstücks betrifft oder die Bepflanzung bezüglich der Abstände und Höhe von Bäumen oder Hecken. Ansprüche, die sich aus Verstößen gegen die geltenden Regelungen ergeben, mache ich selbstverständlich für Sie geltend.

Baurecht & Architektenrecht

Sie planen ein Bauvorhaben und suchen nach anwaltlicher Unterstützung für Ihr Projekt? Gerne übernehme ich eine eingehende Prüfung Ihres Bauvertrags, Architektenvertrags, Ihrer Werkverträge etc. und erläutere Ihnen etwaigen Handlungsbedarf. Entstehen in der Bauphase oder auch danach Streitigkeiten wegen Baumängeln oder ausstehenden Honorar- bzw. Werklohnforderungen, helfe ich Ihnen, Ihre finanziellen oder Gewährleistungsansprüche effektiv geltend zu machen.

Werkvertragsrecht

Falls Sie einen Werkvertrag abgeschlossen haben und mit dem Ergebnis unzufrieden sind, stehe ich Ihnen als fachkundiger Ansprechpartner zur Seite. Ich berate Sie zu den Themen Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche und setze Ihre Rechte mit großem Engagement sowohl außergerichtlich als auch im Prozess durch. In einem persönlichen Beratungsgespräch können wir die ersten Schritte besprechen.

Maklerrecht

Sie möchten einen Maklervertrag abschließen und sich bereits vorab juristisch beraten lassen? Gemeinsam mit Ihnen gestalte ich einen für Sie passenden Maklervertrag und informiere Sie über Ihre Rechte sowie Pflichten oder prüfe die Zulässigkeit einzelner Klauseln in bestehenden Verträgen. Zudem betreue ich Sie beim Abschluss des Vertrags, setze Provisionsansprüche für Sie durch oder entwerfe Kündigungsschreiben.

Öffentliches Baurecht

Was ist ein Bebauungsplan und wann ist Ihre Pferdehaltung am Ortsrand zulässig, solche und weitere Fragen im öffentlichen Baurecht beantworte ich für Sie und berate Sie umfassend. Bei der Planung eines Bauwerks ist es wichtig, sich im Voraus rechtlich beraten zu lassen, damit Sie auf der sicheren Seite sind.


Vita

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen, 2002 bis 2007
  • Promotion bei Prof. Dr. Martin Lipp an der Justus-Liebig-Universität Gießen, 2007 bis 2011
  • Referendariat am Landgericht Limburg, 2008 bis 2010
  • Zulassung zur Anwaltschaft, 2010
  • Rechtsanwalt bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, 2010 bis 2015
  • Lehrauftrag an der Justus-Liebig-Universität, WS 2011/2012
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2015

Veröffentlichungen

  • Klein, Zum deutlichen Zeichen, dass nichts daraus werden sollte: Das Kündigungsrecht nach § 4 VII 3 VOB/B als unangemessene Benachteiligung des Werkunternehmers, ZfBR 2015, 627 ff.
  • Klein, Anmerkung zu LG Darmstadt, Urteil vom 04.06.2012, Az. 4 O 394/11, IBR 2014, 1153 (online)
  • Jahn/Klein, Nachtragsbearbeitungskosten als Direkte Kosten beim VOB/B-Vertrag, NZBau 2013, 473, 477
  • Klein, Vor der Hacke ist es duster – zur Kostenexplosion bei öffentlichen (Groß-) Bauprojekten, PUBLICUS Boorberg 2012.6, 18, 19
  • Klein, Haftungspartner im Straßen- und (Verkehrs-)Wegebau, JURA 2012, 966, 972
  • Klein, Anmerkung zu OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.10.2011, Az. 10 U 264/07, NZBau 2012, 171, 174
  • Klein, Dauerhaft genehmigungsfähige Planung – Kritik an einer Rechtsfortbildung mit Blick auf den Gleichheitssatz, PUBLICUS Boorberg 2012.1, 10, 11
  • Klein, Die relative Präklusion von nicht im selbstständigen Beweisverfahren geltend gemachten Einwendungen, NZBau 2012, 8, 11
  • Klein, Über den Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit der Testamentserrichtung – Auslegung und Grenzen am Beispiel des frühzeitigen Unternehmertestamentes, Tectum Verlag, Marburg 2012
Dr. Georg Klein ist gelistet in Rechtsanwälte Limburg an der Lahn und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Mitglied der ARGE Baurecht
  • Mitglied im Limburger Anwaltverein

Bewertungen

4,4
7 Bewertungen
5
(6)
4
(0)
3
(0)
2
(0)
1
(1)
Rechtsanwalt bewerten

Kontaktdaten von Dr. Georg Klein

FAQ