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Bewertungen

CZ

von C. Z. am 24.06.2023 um 16:30 Uhr

Aushilfe aus Schulden
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Rahn war sehr freundlich und kompetent in seiner Beratung.
NH

von N. H. am 01.07.2021 um 11:01 Uhr

Beratung zu möglichen Behandlungsfehlern
Allgemeine Rechtsberatung
Sofortige freundliche Kontakraufnahme durch Sekretärin. Zeitnahes Beratungsgespräch. Dem Klienten zugewandt und realistische Beurteilung der Sachlage.
RS

von R. S. am 12.04.2021 um 12:43 Uhr

Widerspruch gegen Jobcenter
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr geehrter Herr Rahn, nochmals recht herzlichen Dank für Ihre Mühe und die schnelle Benachrichtigung über den glücklichen Ausgang dieser Angelegenheit. Ich habe Sie als sehr kompetent, schnell und präzise erlebt und dabei sind Sie menschlich und bodenständig geblieben. Leider findet man so eine Unterstützung sehr selten. Danke Frau Salomon 👍
LA

von L. A. am 01.04.2021 um 13:28 Uhr

Privatinsolvenz
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Hr. Rechtsanwalt Rahn ist ein sehr kompetenter Anwalt. Er macht seinen Job sehr gut.
BK

von B. K. am 26.01.2021 um 11:03 Uhr

Große Last von den Schultern
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Nach 13 Jahren wollte auf einmal noch mal jemand fast 14. 000 € von uns kassieren. Vollstreckungsbescheid flatterte ins Haus. Rechtsanwalt Rahn und Kollegen eingeschaltet. Die Kanzlei hat sich vorbildlich gekümmert und Erkundigungen eingeholt. Fazit:Verhandlungstermin vor Gericht wurde abgesagt. Große Last von den Schultern. Wir empfehlen die Kanzlei Rahn uneingeschränkt weiter.
Vielen herzlichen Dank an die Kanzlei Rahn
Mit freundlichen Grüßen Bianka Körner

AW

von A. W. am 12.04.2020 um 15:16 Uhr

Was ist das für ein "Rechtssystem" ?
Sozialrecht
Ich bin 46 Jahre alt, leide unter MS und erhalte vom Sozialamt Dresden seit nunmehr über einem halben Jahr völlig willkürlich und ohne jede nachvollziehbare wie beweisbare Begründung kein Geld. Seitdem stehen wir daher mit dem hier besprochenen Anwalt in Verbindung, welcher angeblich meine Interessen vertreten will. Was mir hierbei sauer aufstößt - es hat sich für mich bisher rein gar nichts geändert. Ich erhalte nach wie vor nichts, werde seitens des Amtes permanent mit fordernden Briefchen überschüttet (Ich möchte wissen, wozu, da ich dieselben verlangten "Nachweise" bereits etliche Male erbracht habe) und der werte Herr Rahn hat seine Entlohnung bezüglich meines Falles dennoch bereits erhalten und erweckt seither nicht wirklich den Eindruck, als wolle er sich in meinem Falle noch sonderlich rege engagieren. -

Fazit : Widerliches "Rechtssystem". Man bedingt und bedient sich fleißig gegenseitig und die Leidtragenden dürfen entgeistert dabei zusehen, ohne in irgendeiner Weise Berücksichtigung zu finden. Ich fühle mich hier wie das Mittel zum Zweck, was ich angesichts dieser absurden Zustände tatsächlich auch bin. (Frank Fasel hatte wohl recht)

Offensichtlich ist das diesem Anwalt vollkommen egal. Er hat ja bekommen, was er wollte. Und das ist doch auch das Wichtigste. Ich sollte angeblich selbst laut übergeordneter wie darüber zu befindender Stelle des Sozialamtes Dresden mein Geld irgendwann nachgezahlt bekommen, was aber bis zum heutigen Tage nicht geschehen ist. Man ignoriert das einfach und "gut". Absolut lächerlich und zudem vollkommen rechtswidrig, was alle involvierten Parteien auch schon mehrfach bestätigt haben. Nützen kann mir das indes jedoch denkbar wenig.

Derweil "lebe" ich von "Luft und Liebe", diverse Gläubiger stehen mir im Rücken, während sich die selbstgerechten Mitarbeiter des "Sozialamtes" schadenfroh die Hände reiben und auch ein Herr Rahn an mir "verdient" hat. Toll. Danke also für gar nichts. Geht das so weiter, werde ich ganz sicher aus meiner Wohnung fliegen und mir meine Nahrung künftig zusammenstehlen müssen, da ich dazu schlicht gezwungen sein werde. Aber Hauptsache ist doch, daß es allen anderen Beteiligten gut geht. ... Sorry, aber das Ganze ist meinerseits nur noch mit einer gehörigen Portion Zynismus zu ertragen.
DB

von D. B. am 31.05.2019 um 00:09 Uhr

Harz IV - Erstberatung
Sozialrecht
Ich habe bei Herrn Rahn eine sehr kompetente und freundliche Beratung erhalten. Seinen Ausführungen konnte ich ohne Probleme folgen und habe zudem noch in einer 2. Sachlage wichtige Hinweise bekommen. Ein Anwalt auf Augenhöhe eben.
Vielen Dank Herr Rahn und sollte ich wieder rechtlichen Rat benötigen, werde ich mich ganz sicher wieder an Ihre Kanzlei wenden.
Viele Grüße und alles Gute weiterhin.
D.B.
RO

von R. O. am 25.04.2019 um 20:09 Uhr

Anfechtung des "Grades der Behinderung"
Sozialrecht
Vielen Dank Herr Rahn für die freundliche und umfassende Beratung. Schön das es so schnell möglich war und dass Sie komplizierte Gesetzestexte so erklären können, dass es der Durchschnittsbürger auch versteht = sehr empfehlenswert!!!

von R. A. am 25.04.19
RK

von R. K. am 05.11.2018 um 22:56 Uhr

Leider nicht der richtige Anwalt
Sozialrecht
Ich war in der Kanzlei und wurde von der Kollege von Herr Rahn beraten. Die Beratung war zu kurz und ich bin aus einem anderen Stadt extra hin gefahren und sicherlich nicht um zu hören "es geht nicht!". Der Grund warum ich diese Kanzlei gewählt habe war jemanden an meiner Seite zu haben der ein Prozess übernehmen und gewinnen kann. Zahlen kann und soll man meiner Meinung nach nur dann, wenn der Anwalt die Chance sieht dass er gewinnt. Erst dann soll über Kosten gesprochen werden. Warum soll ein Verlust oder ein "es geht nicht" bezahlt werden, vor allem von jemand der nicht viel Geld hat?
Die Ausstattung der Räume lässt viel zum wünschen übrig.
Sehr geehrte Frau Koci, es tut mir leid, wenn Sie mit der Beratung nicht zufrieden waren. Meine Mitarbeiter weisen immer darauf hin, dass es die Möglichkeit gibt, einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Wenn der Schein vorgelegt wird, dann kostet die Beratung nur € 15,00. Mein Kollege hatte Ihnen erklärt, dass eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Ich denke das ist eine ehrliche Auskunft. Es hat schließlich keinen Zweck, eine Klage mit weiteren Kosten zu erheben, wenn nach unserer Ansicht keine Aussicht auf Erfolg besteht. Außerdem hatte Ihnen mein Kollege noch die Möglichkeit aufgezeigt, dass Sie selbstverständlich selbst Klage beim Sozialgericht erheben und einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen können. Wir sind immer darum bemüht, für unsere Mandanten die kostengünstigste Alternative aufzuzeigen. Aber wir können hier nicht gratis arbeiten. Deshalb werde meine Mandanten auf die Möglichkeiten von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe hingewiesen
CN

von C. N. am 29.03.2018 um 00:32 Uhr

Alleinerziehende Mutter klagt für 3 Kinder gegen das Jobcenter (Th: Temporäre Bedarfsgemeinschaft)
Sozialrecht
Nach knapp 2 Jahren seit Einreichung der 3 Klagen war die heutige Gerichtsverhandlung ein voller Erfolg. Das Jobcenter bescheidet neu und verpflichtet sich zur Nachzahlung in 4-stelliger Höhe. Ich kann es noch nicht fassen, daß die Sachen so einen guten Ausgang gefunden haben. Ohne einen starken Anwalt hätte ich schon lang aufgegeben.

Vielen Dank an Herrn Rahn!