§ 10 AbfKlärV 2017 - Analysefehler und Messtoleranzen

Bei der Untersuchung der Einhaltung eines Grenzwertes nach § 7 Absatz 1 oder nach § 8 dürfen vom festgelegten Grenzwert pauschale Abzüge wegen möglicher Analysefehler oder Messtoleranzen nicht vorgenommen werden.

Anwälte zum AbfKlärV 2017