ÄApprOÄndV 5 - Fünfte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

  • Art 1

  • Art 2

  • Art 3

    Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit kann den Wortlaut der Approbationsordnung für Ärzte in der nach Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen und dabei die Paragraphen, deren Untergliederungen sowie die Anlagen mit neuen durchlaufenden Ordnungszeichen versehen.

  • Art 4

    Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 15 der Bundesärzteordnung auch im Land Berlin.

  • Art 5

    Diese Verordnung tritt unbeschadet des Satzes 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft. Der neue Text des § 14 Abs. 6 gemäß Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe d tritt am 1. Januar 1988 in Kraft.