Die Informationen, die antragstellende Unternehmen gemäß § 6c bereitzustellen haben, umfassen:
- a)
verfügbare Finanzmittel einschließlich Bankguthaben sowie zugesagte Überziehungskredite und Darlehen; - b)
als Sicherheit verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände; - c)
Betriebskapital; - d)
einschlägige Kosten einschließlich der Erwerbskosten oder Anzahlungen für Transportmittel, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Fahrzeuge; - e)
Belastungen des Betriebsvermögens; - f)
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.