Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, - 6.
Beraten von Kunden, - 7.
Instandhalten von Geräten, Maschinen und Zusatzeinrichtungen, - 8.
Zurichten von Kleinstücken und Hilfsstoffen, - 9.
Zurichten von Großstücken und Hilfsstoffen, - 10.
Ausführen von Näharbeiten, - 11.
Ändern von Heimtextilien, - 12.
Ausführen von Bügelarbeiten, - 13.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.