Im Folgenden meint KN-Code eine Position im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1) in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Ergänzungen von Erzeugnisbereichen
- 1.
Der Erzeugnisbereich Getreide umfasst auch folgende Erzeugnisse: - a)
KN-Code ex 0713: getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert, - b)
KN-Code 1201 00 90: Sojabohnen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat, - c)
KN-Code 1204 00 90: Leinsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat, - d)
KN-Code 1205 10 90: Raps- oder Rübsensamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat, - e)
KN-Code 1206 00 91: Sonnenblumenkerne, auch geschrotet, andere als zur Aussaat, - f)
KN-Code 1207 50 90: Senfsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat, - g)
KN-Code ex 1207 99 97: andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet, andere als zur Aussaat, - h)
KN-Code ex 1214: Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, auch in Form von Pellets.
- 2.
Der Erzeugnisbereich Wein umfasst auch folgende Erzeugnisse des KN-Codes ex 2307 00 90: Weinstein, roh. - 3.
Der Erzeugnisbereich Rindfleisch umfasst auch folgende Erzeugnisse des KN-Codes ex 0102: Rinder, lebend. - 4.
Der Erzeugnisbereich Schweinefleisch umfasst auch folgende Erzeugnisse: - a)
KN-Codes ex 0103: Schweine, lebend, - b)
KN-Codes ex 0203: Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren, - c)
KN-Codes 0210 11, 0210 12 und 0210 19 bezüglich Fleisch von Schweinen: Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen.
- 5.
Der Erzeugnisbereich Eier umfasst auch Erzeugnisse des KN-Codes 0407: Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht. - 6.
Der Erzeugnisbereich landwirtschaftlicher Ethylalkohol umfasst auch - a)
Rohalkohol, soweit er - aa)
aus Anhang-I-Erzeugnissen gewonnen wird, - bb)
einen Alkoholgehalt von unter 96 Volumenprozent besitzt, - cc)
sensorische Eigenschaften der Ausgangserzeugnisse aufweist und - dd)
zu Ethylalkohol verarbeitet wird,
- b)
Speiseessig, soweit er - aa)
ein Anhang-I-Erzeugnis darstellt und - bb)
aus Ethylalkohol gewonnen wird.
- 7.
Der Erzeugnisbereich Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse umfasst auch folgende Erzeugnisse: - a)
0909: Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte, Wacholderbeeren, - b)
ex 0910: Ingwer, Kurkuma, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze, ausgenommen Thymian, frisch oder gekühlt, und Safran.
Weitere Erzeugnisbereiche
- 1.
Den Erzeugnisbereich Damtiere und Kaninchen bilden folgende Erzeugnisse: - a)
KN-Code ex 0106: Damtiere und Hauskaninchen, - b)
KN-Code ex 0208: Fleisch, frisch, gekühlt oder gefroren, soweit die Erzeugnisse von Erzeugnissen im Sinne des Buchstabens a stammen.
- 2.
Den Erzeugnisbereich Wolle bilden folgende Erzeugnisse: - a)
KN-Code 5101: Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt, - b)
KN-Code ex 5105 10 00 bis 5105 29 00: Wolle, gekrempelt oder gekämmt.
- 3.
Den Erzeugnisbereich Arzneipflanzen bilden folgende Erzeugnisse: KN-Code ex 1211: Pflanzen und Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert. - 4.
Den Erzeugnisbereich Kartoffeln bilden folgende Erzeugnisse: KN-Code 0701: Kartoffeln, frisch oder gekühlt.