§ 12 AgrStatG - Erhebungseinheiten

Erhebungseinheiten der Baumschulerhebung (Baumschulen) sind die Betriebe nach § 91 Absatz 1 mit Baumschulflächen von mindestens 0,5 Hektar; nicht mit einzubeziehen sind Pflanzgärten in Forstbetrieben.