§ 89 AgrStatG - Erhebungsart, Periodizität

Die Düngemittelstatistik wird allgemein durchgeführt, und zwar

1.
bei den Unternehmen nach § 88 Nummer 1 vierteljährlich,
2.
bei den Unternehmen nach § 88 Nummer 2 jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2023.