Anlage 9 AHundV - (zu § 19 Absatz 2 Satz 1, § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, § 21 Absatz 3 Satz 2,§ 23 Satz 1, § 23 Satz 2 Nummer 2)
Der Ausweis muss die Bezeichnung Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft im Sinne des § 12e Absatz 3 BGG, das Kennzeichen nach Anlage 10 sowie die weiteren nachfolgenden Angaben in deutscher und englischer Sprache enthalten:
- 1.
Angaben zum geprüften Kandidaten oder zur geprüften Kandidatin: Vorname, Name, ein Farbfoto des geprüften Kandidaten oder der Kandidatin - 2.
Angaben zum geprüften Hund: Name des Hundes, Wurftag, Nummerncode des Mikrochip-Transponders, ein Farbfoto des Hundes (Ganzkörper, seitlich, stehend oder liegend) - 3.
Gültigkeitsdatum - 4.
Aussteller und Ausstellungsdatum - 5.
Ausweisnummer, die eine eindeutige Zuordnung des Ausweises ermöglicht. Dies kann die Zertifizierungsnummer oder das Geschäftszeichen sein. - 6.
Bei Blindenführhunden: Die Buchstaben MAG in Blindenschrift. Muster: Spezifikationen: Größe: 85,60 mm x 53,98 mm (ID-1) entsprechend ISO/IEC 7810 Beschaffenheit: entsprechend ISO/IEC 7810 Schrift: schwarz, Arial Narrow, 13,5-7 Pt taktile Erkennbarkeit: Buchstabenfolge M-A-G entsprechend ISO/IEC 7811-9, wird auf Ausweise für Blindenführhunde angebracht.