AKG - Allgemeines Kriegsfolgengesetz
- Erster Teil
Allgemeine Vorschriften - Zweiter Teil
Zu erfüllende Ansprüche - § 4 AKG - Ansprüche aus der Nachkriegszeit
- § 5 AKG - Versorgungs- und Schadensersatzansprüche
- § 6 AKG - Wohnsitzvoraussetzungen
- § 7 AKG - Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen
- § 8 AKG - Auflösung von Verträgen
- § 9 AKG - Ansprüche aus Grundstücksübereignungen
- § 10 AKG - Ansprüche aus Grundpfandrechten
- § 11 AKG - Ansprüche auf Nutzungsentschädigung
- § 12 AKG - Ansprüche aus Verwahrungen
- § 13 AKG - Ansprüche auf Abgabe von Erklärungen
- § 14 AKG - Ansprüche aus Urteilen und Schiedssprüchen
- § 15 AKG - Ausgleichsansprüche
- § 16 AKG - Gesetzeskonkurrenz
- § 17 AKG - Zulässigkeit von Aufrechnungen
- § 18 AKG - Umstellung von Reichsmarkansprüchen
- § 19 AKG - Ansprüche aus dinglichen Rechten und aus der Beeinträchtigung dieser Rechte
- § 20 AKG - Verweigerung der Herausgabe von Grundstücken
- § 21 AKG - Beweisregel
- § 22 AKG - Enteignungsrecht
- § 23 AKG - Erwerbspflicht der öffentlichen Hand bei Grundstücksbesitz
- § 24 AKG - Erwerbspflicht der öffentlichen Hand bei Grundstücksbeeinträchtigungen
- § 25 AKG - Anspruchsschuldner
- § 26 AKG - Anmeldung
- § 27 AKG - Anmeldestellen
- § 28 AKG - Anmeldefrist, Nachsichtgewährung
- § 29 AKG - Klagefrist
- Dritter Teil
Ablösung von Kapitalanlagen - Vierter Teil
- Fünfter Teil
- Sechster Teil
Schlußvorschriften - Erster Abschnitt
Vertragshilfevorschriften - Erster Titel
- Zweiter Titel
Stundung und Herabsetzung von Ansprüchen aus Schuldverschreibungen
- Erster Titel
- Zweiter Abschnitt
Auflösung der auf Grund des Anleihestockgesetzes und der Dividendenabgabeverordnung gebildeten Treuhandvermögen - Dritter Abschnitt
Sonstige Schlußvorschriften - § 95 AKG - Unmittelbare Haftung der Beamten aus Amtspflichtverletzungen
- § 96 AKG
- § 97 AKG - Zusatzversorgungsanstalten des öffentlichen Dienstes
- § 98 AKG - Ablösungsschuld der Deutschen Bundesbahn
- § 99 AKG - Nachversicherung ausgeschiedener Angehöriger des öffentlichen Dienstes
- § 100 AKG - Kraftloswerden von Wertpapieren
- § 101 AKG - Londoner Schuldenabkommen
- § 102 AKG - Ansprüche ausländischer und staatenloser Bürger
- § 103 AKG - Gerichtliche Verfahren für Ansprüche ausländischer und staatenloser Gläubiger
- § 104 AKG - Regelungen von Verbindlichkeiten der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden
- § 105 AKG - Leistungsausschluß für Tätigkeit gebietsfremder Behörden
- § 106 AKG - Kosten anhängiger Gerichtsverfahren
- § 107 AKG - Freistellung von Verwaltungsgebühren
- § 108 AKG - Amts- und Rechtshilfe
- § 109 AKG - Sondervorschriften für Berlin
- § 110 AKG - Sondervorschriften wegen des Saarlandes
- § 111 AKG - Berlin-Klausel
- § 112 AKG - Inkrafttreten
- Anlage AKG - (zu § 30)
- Erster Abschnitt