Erlaubnisinhaber sind verpflichtet, Amtshandlungen im Betrieb zu unterstützen. Sie haben Folgendes unentgeltlich zur Verfügung zu stellen:
- 1.
das für die Amtshandlung benötigte Material, - 2.
die für die Vergällung von Alkohol erforderlichen Mittel in geeigneter Beschaffenheit, - 3.
geeichte Wiege- und Messgeräte sowie - 4.
verschließbare Räume und Behälter.