Bei der Erhebung werden erfaßt
- 1.
die Formen der betrieblichen Altersversorgung, - 2.
die Zahl der Unternehmen, die über eine betriebliche Altersversorgung verfügen und die Zahl der Arbeitnehmer, die eine betriebliche Versorgungsleistung zu erwarten haben, - 3.
die durchschnittliche Höhe der monatlichen Versorgungsleistung, die im Zeitpunkt der Erhebung nach 35 Dienstjahren im Unternehmen erreicht wird, - 4.
die Aufwendungen der Unternehmen für die betriebliche Altersversorgung im Jahre 1973.