Anlage 25 AnzV 2006

(Fundstelle: BGBl 2023 I Nr. 411, S. 80)

Anlage 25 der Anzeigenverordnung enthält Tabelle R 07.00 mit dem Titel "Gebilligte höhere Höchstwerte für das Verhältnis zwischen variabler und fester Vergütung - Institute“. In dieses Formular sind in den einzelnen Zellen die Werte zu verschiedenen Gruppen von Mitarbeitern einzutragen, die sich aus der Bezeichnung der einzelnen Zeilen ergeben.