Anlage 27 AnzV 2006

(Fundstelle: BGBl 2023 I Nr. 411, S. 82)

Anlage 27 der Anzeigenverordnung enthält Tabelle R 06.00.b mit dem Titel "Informationen zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle (II)“. In dieses Formular sind in den einzelnen Zellen Angaben zum Geschlechterverhältnis und zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle zu verschiedenen Zeiträumen vorzunehmen, die sich aus der Bezeichnung der einzelnen Zeilen ergeben.