In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wird Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts gewährt. Die Akten können dem bevollmächtigten Rechtsanwalt zur Mitnahme in seine Wohnung oder Geschäftsräume übergeben werden, wenn ausgeschlossen werden kann, dass sich das Verfahren dadurch verzögert. Für die Versendung von Akten gilt Satz 2 entsprechend.
Anwälte zum AsylVfG 1992
Rechtsanwalt Dr. Marcus A. Ernst LL.M.
10005 New York
Attorney-at-Law Esq. Alexander Thorlton
32953 Orlando
Rechtsanwalt Martin Weinhardt
84111 Salt Lake City