Anlage 4 ATA-OTA-APrV - (zu § 4 Absatz 2 Nummer 2)Praktische Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin oder zum Operationstechnischen Assistenten

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2323)

Die praktische Ausbildung umfasst folgende Versorgungs- und Funktionsbereiche:

Stunden 
Berufsspezifischer Orientierungseinsatz80*
Flexibel gestalteter Einsatz zu Beginn der Ausbildung bei der verantwortlichen Einrichtung der praktischen Ausbildung
Allgemeine Pflichteinsätze in folgenden operativen Einsatzbereichen
Viszeralchirurgie480 
Unfallchirurgie oder Orthopädie480 
Gynäkologie oder Urologie200 
Ambulantes Operieren (Krankenhaus/Tagesklinik/Praxis)120 
Wahlpflichteinsätze in folgenden Disziplinen und Einsatzbereichen400 
(davon mindestens 200 Stunden je Disziplin)
Thoraxchirurgie
Neurochirurgie
HNO
Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Augenchirurgie
Gefäßchirurgie
Operative Eingriffe bei Kindern
und andere Disziplinen
Pflichteinsätze in folgenden Funktions- und Versorgungsbereichen
Pflegepraktikum120 
zentrale Sterilgutversorgungsabteilung bzw. Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte80 
Anästhesie140 
Notaufnahme und Ambulanz200 
Interventionelle Funktionseinheiten (Endoskopie, Katheterlabore, etc.)120 
Stunden zur freien Verteilung80*
Stundenzahl insgesamt2 500 
      
* Berufsspezifischer Orientierungseinsatz fakultativ. Die gegebenenfalls freiwerdenden Stundenkontingente erhöhen entsprechend die Stunden zur freien Verteilung.