Die für die Gewerbeüberwachung zuständigen Behörden teilen den Ausländerbehörden mit
- 1.
Gewerbeanzeigen, - 2.
die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis, - 3.
die Rücknahme und den Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis, - 4.
die Untersagung der Ausübung eines Gewerbes sowie die Untersagung der Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden oder als mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragte Person.
Anwälte zum AufenthV
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