Ein Regionalnachweis muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- 1.
eine einmalige Kennnummer, - 2.
das Datum der Ausstellung, - 3.
den Beginn und das Ende der Erzeugung des Stroms, für den der Regionalnachweis ausgestellt wird, - 4.
das Postleitzahlengebiet, in dem sich der physikalische Zählpunkt der Anlage befindet, in der der Strom erzeugt wurde, - 5.
Angaben dazu, ob und in welcher Art - a)
für die Anlage, in der der Strom erzeugt wurde, Investitionsbeihilfen geleistet wurden, - b)
der Anlagenbetreiber für die Strommenge eine Zahlung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz beansprucht hat.