AVV - Abfallverzeichnis-Verordnung

Die wichtigsten Fragen zum AVV

  • Was ist die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)?
    Die AVV regelt die Bezeichnung von Abfällen und dient der Einstufung von Abfällen nach ihrer Überwachungsbedürftigkeit bzw. Gefährlichkeit.
  • Wie erfolgt die Bezeichnung von Abfällen gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung?
    Die Bezeichnung von Abfällen erfolgt nach dem Abfallverzeichnis und dem Abfallschlüssel.

Über das AVV

Die wichtigsten Fakten zum AVV

  • Die AVV regelt die Bezeichnung von Abfällen und dient der Einstufung von Abfällen nach ihrer Überwachungsbedürftigkeit.
  • Die Verordnung enthält drei Paragrafen und die Anlage „Abfallverzeichnis“.
Was regelt die Abfallverzeichnis-Verordnung?

  • § 1 AVV regelt, dass die Verordnung für die Bezeichnung von Abfällen und die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit gilt.
  • § 2 AVV bestimmt, dass die Bezeichnung von Abfällen nach dem Abfallverzeichnis und dem Abfallschlüssel erfolgen muss. Diese Zuweisung erfolgt nach Kapiteln, Gruppen und Abfallarten.
  • § 3 AVV beschäftigt sich mit Abfällen, die als gefährlich eingestuft sind. Im Abfallverzeichnis sind diese Abfälle mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
Die AVV wurde am 10. Dezember 2011 im Rahmen der Umsetzung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK) erlassen. Die Abgrenzung gefährlicher Abfälle von nicht gefährlichen erfolgt hierbei auf Grundlage des Chemikalien-/Gefahrstoffrechtes.