AWPädFortbV - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin
- § 1 AWPädFortbV - Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 2 AWPädFortbV - Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 AWPädFortbV - Gliederung der Prüfung
- § 4 AWPädFortbV - Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Lernprozesse und Lernbegleitung“
- § 5 AWPädFortbV - Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“
- § 6 AWPädFortbV - Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln“
- § 7 AWPädFortbV - Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Lernprozesse und Lernbegleitung“
- § 8 AWPädFortbV - Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“
- § 9 AWPädFortbV - Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln“
- § 10 AWPädFortbV - Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 11 AWPädFortbV - Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 12 AWPädFortbV - Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 13 AWPädFortbV - Zeugnisse
- § 14 AWPädFortbV - Wiederholen der Prüfung
- § 15 AWPädFortbV - Übergangsregelung
- § 16 AWPädFortbV - Inkrafttreten
- Anlage 1 AWPädFortbV - (zu den §§ 11 und 12)Bewertungsmaßstab und -schlüssel
- Anlage 2 AWPädFortbV - (zu § 13)Zeugnisinhalte