AZRG-DV - AZRG-Durchführungsverordnung
- Abschnitt 1
Inhalt des Registers - Abschnitt 2
Datenübermittlung an die Registerbehörde - Abschnitt 3
Datenübermittlung durch die Registerbehörde - § 8 AZRG-DV - Übermittlungsersuchen
- § 9 AZRG-DV - Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung durch die Registerbehörde
- § 10 AZRG-DV - Zulassung zum Abruf im automatisierten Verfahren
- § 11 AZRG-DV - Gruppenauskünfte an öffentliche Stellen
- § 12 AZRG-DV - Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
- § 13 AZRG-DV - Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an zwischenstaatliche Stellen
- § 14 AZRG-DV - Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen
- Abschnitt 4
Auskunft an die betroffene Person - Abschnitt 5
Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Daten - Abschnitt 6
Schlußvorschriften - § 19a AZRG-DV - Auswirkungen späterer Rechtsänderungen auf den Registerbestand
- § 19b AZRG-DV - Auswirkungen eines späteren Wechsels des Personenkreises auf den Datensatz zu einer Person
- § 20 AZRG-DV - Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Zuwanderungsgesetzes
- § 21 AZRG-DV - Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
- Anlage AZRG-DV - Daten, die im Register gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungs-/Weitergabeempfänger