(1) Dem Bäcker-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
Herstellung von Brot, Brötchen und sonstigem Kleingebäck, Feinen Backwaren, insbesondere Torten, Desserts und Dauerbackwaren, sowie von Speiseeis.
(2) Dem Bäcker-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Kenntnisse der berufsbezogenen Biologie, Physik und Chemie, insbesondere Lebensmittelchemie, - 2.
Kenntnisse der berufsbezogenen Roh- und Hilfsstoffe, - 3.
Kenntnisse der berufsbezogenen Grundrezepte und ihrer Abwandlungen, - 4.
Kenntnisse des Gär- und Backvorgangs, - 5.
Kenntnisse der Arten physikalischer, chemischer und biologischer Lockerung, - 6.
Kenntnisse der Lagerung und Frischhaltung, - 7.
Kenntnisse des Kühlens, des Frostens und des Unterbrechens der Gärung, - 8.
Kenntnisse der Herstellung von Speiseeis und Speiseeis-Erzeugnissen, - 9.
Kenntnisse über die Herstellung von Teigwaren, - 10.
Kenntnisse der Gestaltung und Formgebung von Bäckereierzeugnissen, - 11.
Kenntnisse der Funktionsweise der Backofensysteme und Kälteanlagen sowie der Maschinen und Geräte, - 12.
Kenntnisse der berufsbezogenen Verkaufskunde und -förderung, insbesondere der Verkaufspsychologie und -techniken, - 13.
Kenntnisse der berufsbezogenen Berechnungen und Kalkulationen sowie der Vertriebsorganisation, insbesondere Abrechnungssysteme, - 14.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, des Umweltschutzes, insbesondere der Abfallbeseitigung, sowie der rationellen Energieverwendung, - 15.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere des Lebensmittelrechts, der Lebensmittelüberwachung sowie der Hygiene, - 16.
Kenntnisse der berufsbezogenen Produktprüfungen, - 17.
Kenntnisse über Produkthaftung und Qualitätsmanagement, insbesondere Qualitätssicherungssysteme, - 18.
Auswählen und Dosieren der Rohstoffe, - 19.
Führen von Sauerteigen, - 20.
Kneten, Mixen und Rühren von Teigen, - 21.
Abwiegen, Wirken und Formen von Teigen für Brot, Brötchen und sonstiges Kleingebäck, - 22.
Anschlagen, Dressieren und Aufstreichen von Massen sowie Abrösten von Brand-, Makronen- und Florentinermassen, - 23.
Führen und Aufarbeiten von Hefeteigen, - 24.
Anwirken, Touren und Aufbereiten von Plunder- und Blätterteigen, - 25.
Anwirken, Ausrollen und Aufarbeiten von Mürbeteigen, - 26.
Lagern, Anwirken und Ausformen von Honig- und Lebkuchenteigen, - 27.
Steuern von Backvorgängen, - 28.
Kochen, Tablieren und Auftragen von Glasuren, - 29.
Füllen, Garnieren und Überziehen von Torten, Formstücken und Desserts, - 30.
Füllen, Garnieren und Überziehen von Gebäcken aus Plunder-, Blätter- und Mürbeteigen sowie aus Makronenmassen, - 31.
Temperieren und Spänen von Kuvertüren sowie Überziehen mit Kuvertüren, - 32.
Frosten und Entfrosten von Halbfertig- und Enderzeugnissen sowie Unterbrechen der Gärung von Teigen, - 33.
Zubereiten, Gefrieren und Portionieren von Speiseeis, - 34.
Entwerfen und Herstellen von Schaustücken, - 35.
Präsentieren, insbesondere Dekorieren, und Verkaufen von Back- und Handelswaren, - 36.
Schneiden und Verpacken von Backwaren, - 37.
Pflegen und Instandhalten der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen.