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BAIUDBwOWiZustV
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BAIUDBwOWiZustV - Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
§ 1 BAIUDBwOWiZustV - Zuständigkeit nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
§ 2 BAIUDBwOWiZustV - Zuständigkeit nach dem Tierschutzgesetz
§ 3 BAIUDBwOWiZustV - Zuständigkeit nach dem Tiergesundheitsgesetz
§ 4 BAIUDBwOWiZustV - Zuständigkeit nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
§ 5 BAIUDBwOWiZustV - Zuständigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz
§ 6 BAIUDBwOWiZustV - Zuständigkeit nach dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz
§ 7 BAIUDBwOWiZustV - Zuständigkeit nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz in Verbindung mit der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
§ 8 BAIUDBwOWiZustV - Zuständigkeit nach der Trinkwasserverordnung
§ 9 BAIUDBwOWiZustV - Inkrafttreten, Außerkrafttreten