(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie - 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Serviceleistungen anbieten, - 2.
Kunden ganzheitlich beraten, - 3.
Kunden gewinnen und Kundenbeziehungen intensivieren, - 4.
Liquidität sicherstellen, - 5.
Vermögen bilden mit Sparformen, - 6.
Vermögen bilden mit Wertpapieren, - 7.
zu Vorsorge und Absicherung informieren, - 8.
Konsumentenkredite anbieten und Abschlüsse vorbereiten, - 9.
Baufinanzierungen vorbereiten und bearbeiten, - 10.
an gewerblichen Finanzierungen mitwirken, - 11.
Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen sowie - 12.
projektorientiert arbeiten.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Prozesse und Wechselwirkungen einschätzen, - 2.
Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, - 3.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 4.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie - 5.
Umweltschutz.