BAStrlSchG - Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz
- Art 1
Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz - Art 2 und 3
- Art 4
Berlin-KlauselDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
- Art 5
InkrafttretenDieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.