Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Arbeits- und Tarifrecht, - 4.
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
Arbeitsplanung, - 6.
Einrichten und Sichern von Baustellen, Arbeits- und Schutzgerüsten, - 7.
Verarbeiten von Bau- und Bauhilfsstoffen, - 8.
Arbeiten in der Bautechnik, - 9.
Handhaben von Vermessungsgeräten, - 10.
Be- und Verarbeiten von Metallen und Kunststoffen, - 11.
Handhaben von Bauteilen, Baugruppen und Systemen von Baugeräten, - 12.
Inbetriebnehmen, Führen und Außerbetriebnehmen von Baugeräten, - 13.
Warten von Baugeräten, Verwenden von Kraft- und Schmierstoffen sowie von Hydraulikölen, - 14.
Feststellen von Störungen sowie Einleiten von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung an Baugeräten, - 15.
Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen.