- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde, - 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person, - 3.
Datum des Bestehens der Prüfung, - 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3, - 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, - 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
zum wirtschafts-, rechts- und sozialkundlichen Teil - a)
Benennung dieses Prüfungsteils und Bewertung mit Note sowie - b)
Benennung der drei Prüfungsfächer und Bewertung mit Note,
- 2.
zum baumaschinentechnischen Teil - a)
Benennung dieses Prüfungsteils und Bewertung mit Note sowie - b)
Benennung der vier Prüfungsfächer und Bewertung mit Note,
- 3.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, - 4.
die Gesamtnote als Dezimalzahl, - 5.
die Gesamtnote in Worten, - 6.
Befreiungen nach § 6, - 7.
Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 3 Absatz 3.