(1) Es werden gemäß § 25 der Handwerksordnung für eine Ausbildung in den Gewerben Nr. 1 Maurer und Betonbauer, Nr. 3 Zimmerer, Nr. 5 Straßenbauer, Nr. 6 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Nr. 7 Brunnenbauer, Nr. 9 Stukkateure der Anlage A der Handwerksordnung, Nr. 1 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Nr. 3 Estrichleger der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung sowie gemäß § 25 des Berufsbildungsgesetzes folgende Ausbildungsberufe staatlich anerkannt:
- 1.
die Ausbildungsberufe: - a)
Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin, - b)
Ausbaufacharbeiter/Ausbaufacharbeiterin, - c)
Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin;
- 2.
die auf dem Hochbaufacharbeiter/auf der Hochbaufacharbeiterin aufbauenden Ausbildungsberufe: - a)
Maurer/Maurerin, - b)
Beton- und Stahlbetonbauer/Beton- und Stahlbetonbauerin, - c)
Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin;
- 3.
die auf dem Ausbaufacharbeiter/auf der Ausbaufacharbeiterin aufbauenden Ausbildungsberufe: - a)
Zimmerer/Zimmerin, - b)
Stukkateur/Stukkateurin, - c)
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin, - d)
Estrichleger/Estrichlegerin, - e)
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin;
- 4.
die auf dem Tiefbaufacharbeiter/auf der Tiefbaufacharbeiterin aufbauenden Ausbildungsberufe: - a)
Straßenbauer/Straßenbauerin, - b)
Brunnenbauer/Brunnenbauerin.
(2) Gemäß § 25 des Berufsbildungsgesetzes werden darüber hinaus im Bereich der Industrie staatlich anerkannt:
- 1.
der auf dem Hochbaufacharbeiter/auf der Hochbaufacharbeiterin aufbauende Ausbildungsberuf Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik/Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik; - 2.
der auf dem Ausbaufacharbeiter/auf der Ausbaufacharbeiterin aufbauende Ausbildungsberuf Trockenbaumonteur/Trockenbaumonteurin; - 3.
die auf dem Tiefbaufacharbeiter/auf der Tiefbaufacharbeiterin aufbauenden Ausbildungsberufe: - a)
Rohrleitungsbauer/Rohrleitungsbauerin, - b)
Kanalbauer/Kanalbauerin, - c)
Spezialtiefbauer/Spezialtiefbauerin, - d)
Gleisbauer/Gleisbauerin.