Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan, - 6.
Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen, - 7.
Ausführen von Bohr- und Trennverfahren mit Baumaschinen und -geräten, - 8.
Ausführen von Abbruchverfahren mit Baumaschinen und -geräten, - 9.
Führen und Instandhalten von Baumaschinen, -geräten und -fahrzeugen, - 10.
Trennen und Zwischenlagern von Abbruchmaterialien, - 11.
Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.