Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan, - 6.
Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen, - 7.
Herstellen von Holzkonstruktionen, - 8.
Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz, - 9.
Herstellen von Unterkonstruktionen und Bekleidungen, - 10.
Herstellen, Einbauen und Befestigen von Bauteilen, - 11.
Bedienen und Warten von Holzbearbeitungsmaschinen und Werkzeugen, - 12.
Erhalten und Instandsetzen von Holzkonstruktionen, - 13.
Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.